Dienstgrade der NVA

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die Dienstgrade der NVA, Stand: 1981

  • Soldatendienstgrade:
Soldat
Gefreiter
Stabsgefreiter

  • Unteroffiziersdienstgrade:
(Unteroffiziersschüler)
Unteroffizier
Unterfeldwebel
Feldwebel
Oberfeldwebel
Stabsfeldwebel

  • Fähnrichsdienstgrade:
(Fähnrichsschüler)
Fähnrich
Oberfähnrich
Stabsfähnrich
Stabsoberfähnrich

  • Offiziersdienstgrade:
(Offiziersschüler)
Unterleutnant
Leutnant
Oberleutnant
Hauptmann
  • (Stabsoffiziere:)
Major
Oberstleutnant
Oberst
  • (Generalsdienstgrade:)
Generalmajor
Generalleutnant
Generaloberst
Armeegeneral
Marschall der DDR

Die Dienstgrade der Volksmarine der DDR:

  • Matrosendienstgrade:
Matrose
Obermatrose
Stabsmatrose

  • Unteroffiziersdienstgrade
(Unteroffiziersschüler)
Maat
Obermaat
Meister
Obermeister
Stabsobermeister

  • Fähnrichsdienstgrade:
Fähnrich
Oberfähnrich
Stabsfähnrich
Stabsoberfähnrich

  • Offiziersdienstgrade:
Unterleutnant
Leutnant
Oberleutnant
Kapitänleutnant

  • Stabsoffiziersdienstgrade
Korvettenkapitän
Fregattenkapitän
Kapitän zur See

  • Admiralsdienstgrade:
Konteradmiral
Vizeadmiral
Admiral
(Flottenadmiral) (siehe Marschall der DDR)

Bemerkung:

  • Die Schülerdienstgrade reihen sich rangordnungsmäßig in niedrigere Dienstgradgruppen ein.

siehe auch:






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.