Hauptabteilung III

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die Hauptabteilung III (HA III) des MfS war mit der Funkaufklärung und Funkabwehr befasst. Sie war eine der größten "auftragnehmenden" Diensteinheiten des MfS (d.h. das Führen von OV ? gehörte nicht zu ihren Primäraufgaben).

Der zentrale Dienstsitz der HA III befand sich in Berlin-Köpenick im so genannten Zentralobjekt Wuhlheide (ZOW). Einzelne (Unter-)Abteilungen hatten eigene Standorte.

Die Hauptabteilung III ging aus der Abteilung F (Funk) hervor, die um ca. 1983 schon mit der römischen Ziffer III bezeichnet wurde. Leiter der HA III war Generalmajor Horst Männchen ?. Die HA III war dem Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz, unterstellt.

Die HA III hatte laut Stellenplan von 1989 einen Personalbestand von 2361 Mitarbeitern, darunter waren 2100 Planstellen für Berufsunteroffiziere und -offiziere, 4 für OibE und 3 für HIM. Weiterhin gab es Stellen für 233 Unteroffiziere auf Zeit (UaZ) und 21 Zivilbeschäftigte.


Die HA III gliederte sich in die Arbeitsbereiche

  • I - Funkaufklärung und Informationsgewinnung (Abt. 2, 7, 8, 9, 16)
  • F - Funkabwehr (Abt. F/1, F/2, F/3, F/4, partiell Abt. 16)
  • T - Technik (Abt. T/1, T/2, T/3, T/N)
  • S - Rückwärtige Dienste, Sicherstellung (Abt. 3, 4, 5, 10, 11)
  • Auswertung - Bereich des 1. Stellvertreters des Leiters (Abt. 6, 15, T/4)

Aufgaben der HA III: (Quelle: BStU)

  • Kontrolle und Überwachung von Funknetzen und Nachrichtenverbindungen der NATO-Staaten und anderer Länder des NSW
    • zur Analysierung der Funklage in Westeuropa, in den USA und in potentiellen Krisengebieten
    • zur Früherkennung möglicher militärischer und anderer Überraschungsmomente (Frühwarnfunktion)
    • zur Gewinnung von Informationen entsprechend vorgegebener Informationsschwerpunkte
  • Kontrolle und Überwachung des UKW- und Kurzwellenbereiches auf dem Territorium der DDR
    • zur Gewährleistung der Funkhoheit der DDR (Feststellung und Lokalisierung nichtgenehmigter Funkaussendungen)
    • zur Feststellung, Ortung und Analysierung geheimdienstlicher Agentenfunksendungen vom und in das Territorium der DDR und mit ihr verbündeter Staaten
    • zur Erkennung, Lokalisierung und Liquidierung automatischer funkelektronischer Spionagemittel (Sonden, Sensoren) westlicher Geheimdienste auf dem Territorium der DDR und mit ihr verbündeter Staaten
  • Erkennung von Lücken und Schwachstellen in den Funk- und Nachrichtenverbindungen der NATO und anderer interessierender Staaten
  • Gewährleistung von Sicherheit und Geheimhaltung in den Nachrichtenverbindungen der DDR
    • einschließlich Abwehr elektronischer Angriffe von Geheimdiensten gegen Nachrichtenverbindungen der DDR
  • Führung von IM und Arbeit mit OibE in der DDR und im Operationsgebiet.

Es gab teils Überschneidungen mit Aufgaben der Abt. N ?, die für das Verbindungswesen von MfS und Regierung zuständig war; solche Probleme wurden mittels Vereinbarungen zwischen den DE gelöst oder per Weisung des Vorgesetzten (Schwanitz).

Eine besonders enge Zusammenarbeit bestand zwischen der HA III und der HVA. Die Resultate aus der Überwachung des BRD-Telefon- und Funkverkehrs waren oft ähnlich brisant wie die mühsam beschafften Informationen des Auslandsnachrichtendienstes. Nicht zufällig handelte es sich bei einem Großteil der über Helmut Kohl existierenden MfS-Akten um Abhörprotokolle der HA III.

Spätestens in den 80er Jahren konnte die HA III fast jeden beliebigen Telefonanschluss in der BRD überwachen. Dazu wurde das interne Formular Zielkontrollauftrag ausgefüllt und an die technisch (Festnetz, C-Netz) oder örtlich zuständige Mitarbeitergruppe zur Durchführung übergeben. Die HA III beschränkte sich nicht auf das "Anzapfen" der Richtfunkstrecken zwischen der BRD und Westberlin u.ä., sondern unterhielt auch eigene Stützpunkte im Operationsgebiet - etwa in der Ständigen Vertretung ? der DDR in Bonn.







Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.