VEB

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Volkseigener Betrieb (VEB)

VEB war die weit überwiegende Betriebsform in der DDR. Obwohl der Name irritierend ist (die Betriebe gehörten nicht dem Volk, sondern dem Staat), entsprach dies der kommunistischen Philosophie vom "gesellschaftlichen Eigentum an Produktionsmitteln". VEB sind also vergleichbar mit (von Beamten geleiteten) Staatsbetrieben wie anderswo Eisenbahn, Post und dergleichen. Die einst auch auf dem Territorium der DDR in privatem Besitz befindlichen Produktionsmittel (Betriebe, Gebäude, Grund und Boden) gingen in "Volkseigentum" (also Staatseigentum) über durch Enteignung von (vermeintlichen und echten) Kriegsverbrechern und -gewinnlern und um 1972 durch massive Überzeugung und Drangsalierung der ohnehin schon nur noch "mit staatlicher Beteiligung" existierenden letzten Privatbetriebe.

Entsprechend ihrer Größe und Bedeutung waren VEB kreis-, bezirks- oder zentralgeleitet. Beispielsweise unterstand ein kleiner Baubetrieb dem Rat des Kreises, Verkehrsbetriebe meist dem Wirtschaftsrat des Rates des Bezirkes und Betriebe mit Monopol-Produkten oder NSW-Exporten einem Ministerium direkt. Diese setzten den Direktor (politisch zuverlässig, meist Parteimitglied [in der Regel SED]) ein, legten Produktionsziele fest und bestimmten Zulieferungen und Absatz.

  • Spezialform des VEB in der Landwirtschaft zur Bewirtschaft volkseigener Böden: Das VEG (Volkseigenes Gut)






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