Wandlitz-Ordnung

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Dokument: Die Wandlitz-Ordnung des Politbüros des ZK der SED

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Anlage Nr. 13 zum Protokoll Nr. 2/72 vom 18. 1. 1972
[ Politbüro-Sitzung 2/15, 1972 ]

Direktive des Politbüros für die Ordnung in der Waldsiedlung

1. Entsprechend dem Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 31.5. 1960 untersteht die Waldsiedlung dem Leiter des Büros des Politbüros.

2. Den Sicherheitsorganen obliegt der Schutz der Siedlung sowie die notwendige Betreuung der einzelnen Häuser in bezug auf Versorgung, Stellung von Reinigungskräften etc.

3. Die Mitglieder und Kandidaten des Politbüros sind in gleicher Weise zu behandeln.

4. Die Versorgung der in der Waldsiedlung Beschäftigten bzw. Dienstausführenden hat außerhalb des inneren Sperrkreises in gleicher Weise wie im inneren Sperrkreis zu erfolgen.

5. Das in der Poliklinik beschäftigte Personal des Regierungskrankenhauses ist in finanzieller und versorgungsmäßiger Hinsicht - soweit erforderlich - mit dem Personal des Ministeriums für Staatssicherheit gleichzustellen.

6. Das Verbot, daß Ärzte und andere medizinische Mitarbeiter des Regierungskrankenhauses nicht mehr im Clubhaus essen bzw. an den dort stattfindenden Kinoveranstaltungen teilnehmen dürfen, ist sofort aufzuheben.

7. Die Versorgung des Personals des Regierungskrankenhauses ist unter für sie vorteilhaften Umständen zu gewährleisten.

8. Die zum Teil stark überhöhten Preise im Clubhaus sind für alle auf ein vertretbares Maß zu bringen.

9. Änderungen des Regimes in der Waldsiedlung bedürfen der Zustimmung des Leiters des Büros des Politbüros.

1O. Nach Auftauen des Frostes sind die bisher verschütteten Betonstraßen befahrbar zu machen.

[Unterschrift:] E. Honecker


Quelle: Erster Teilbericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG ("1. KoKo-Untersuchungsausschuss"), BT-Drucksache 12/3462; Dokument 28, S. 347.






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