Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die traditionellen Handwerksbetriebe wurden in der DDR fortgeführt. Sie dienten vor allem der Bevölkerung zur Nahrungsversorgung (Bäcker, Fleischer) und für Reparaturen (Schuster, Friseur)) sowie im Baunebengewerbe (Elektriker, Installateur). Für eine industrieelle Produktion wurden privaten Handwerksbetrieben weder Maschinen noch Material zugeteilt. | Die traditionellen Handwerksbetriebe wurden in der DDR fortgeführt. Sie dienten der Bevölkerung vorwiegend mit Dienstleistungen, z. B. zur Nahrungsversorgung (Bäcker, Fleischer) und für Reparaturen (Schuster, Friseur), als Autoschlosser sowie im Baunebengewerbe (Elektriker, Tischler, Installateur). Nur in Ausnahmefällen wirkten Handwerker als Zulieferer für Betriebe und Kombinate (beispielsweise Schmiedearbeiten für Reparaturen und Rekonstruktionen). | |
Es bestand Meisterzwang. |
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Es wurden Lehrlinge (so hießen früher und in der DDR "Auszubildende" AZUBIs) ausgebildet. | Für das Führen eines Handwerksbetriebes bestand Meisterzwang. Es wurden Lehrlinge (so hießen früher und in der DDR "Auszubildende" AZUBIs) ausgebildet. | |
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Ein Handwerksmeister sollte nicht mehr als (??) Angestellte beschäftigen; widrigenfalls wurde er in eine PGH "gebeten". | Ein Handwerksmeister sollte nicht mehr als (??) Angestellte beschäftigen; widrigenfalls wurde er in eine [[PGH]] "gebeten". |
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