Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die '''Personenkennzahl''' (geläufige Abkürzung: '''PKZ''') war eine ein-eindeutige 12-stellige Ziffer. Jeder Bürger der DDR hatte eine solche Personenkennzahl. Mit dieser Ziffer war jeder Bürger eindeutig zuordenbar. | Die '''Personenkennzahl''' (geläufige Abkürzung: '''PKZ''') war eine ein-eindeutige 12-stellige Ziffernfolge. Jeder Bürger der DDR hatte eine solche Personenkennzahl. Mit dieser Ziffernfolge war jeder Bürger eindeutig zuordenbar. | |
Absatz 3 | Absatz 3 | |
[[1969]] beschloß der Ministerrat der DDR, eine '''Personenkennzahl (PKZ)''' für alle Bürger sowie die Errichtung eines zentralen Bevölkerungsregisters einzuführen. Mit der Führung wurde das Ministerium des Innern beauftragt, welches zu diesem Zweck das Büro für Personendaten (BPD) gründete. Das BPD war der Hauptabteilung Personenmeldewesen (PM) nachgeordnet, der Direkor war Oberst der VP Dr. Schock. Die '''PKZ''' wurde am 1. Januar 1970 eingeführt und mit der Errichtung der [[Zentrale Personendatenbank Berlin-Biesdorf|Zentralen Personendatenbank Berlin-Biesdorf]] (ZPDB) 1972 begonnen. | [[1969]] beschloß der Ministerrat der DDR, eine '''Personenkennzahl (PKZ)''' für alle Bürger sowie die Errichtung eines zentralen Bevölkerungsregisters einzuführen. Mit der Führung wurde das Ministerium des Innern beauftragt, welches zu diesem Zweck das Büro für Personendaten (BPD) gründete. Das BPD war der Hauptabteilung Personenmeldewesen (PM) nachgeordnet, der Direkor war Oberst der VP Dr. Schock. Die '''PKZ''' wurde am 1. Januar 1970 eingeführt und mit der Errichtung der [[Zentrale Personendatenbank Berlin-Biesdorf|Zentralen Personendatenbank Berlin-Biesdorf]] (ZPDB) 1972 begonnen. | |
Die '''PKZ''' geht zurück auf die in der Bundesrepublik Deutschland unter Innenminister Genscher (FDP) entwickelte Personenkennzahl, die jedoch im parlamentarischen Verfahren scheiterte. | ||
<Absatz zur Bedeutung der Rechenzentren fehlt noch> | <Absatz zur Bedeutung der Rechenzentren fehlt noch> |
|
|