Absatz 1 | Absatz 1 | |
Restaurantketten meint diejenigen [[HO]]-Speisegaststätten, die sich in jeder Bezirksstadt finden liessen: | Die überwiegende Mehrheit der öffentlichen, also allgemein zugänglichen Gaststätten wurde von der volkseigenen [[HO]] betrieben, dafür gab es je nach Größe regionale Organisationen, die als [[HO-G]] firmierten. | |
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*'''Konsum-Gaststätten''' | (HO-)Gaststätten mit besonderem Angebot hießen allerorten [[Gastmahl des Meeres]] (Fischrestaurant), [[Goldbroiler]], [[Zum Goldbroiler]] oder [[Broilerbar]] (Geflügel, meist Hähnchen) und dergleichen. | |
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*'''HO-Gaststätten''' | Deutlich weniger Restaurants und Hotels wurden von [[Konsumgenossenschaften]] bewirtschaftet. | |
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*'''Goldbroiler oder Broilerbar''' preiswerte Geflügelgerichte in rustikaler Gaststätteneinrichtung | Besonders kleinere Gaststätten, Cafés, Bars und Kneipen (wie auch Hotels) befanden sich in privatem Eigentum. | |
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*'''Gastmahl des Meeres''', Fischgaststätten | Auf Bahnhöfen, am Flughafen Berlin-Schönefeld und Autobahn-Tankstellen betrieb die [[MITROPA]] Gaststätten (neben ihren mobilen Einrichtungen in Zügen und auf Schiffen). | |
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*die (teuersten) Spitzenrestaurants der jeweiligen Stadt fanden sich in den [[Interhotel]]s, | In den Ferienhäusern der Gewerkschaft oder von Betrieben und [[VOB]], wie auch in den (von einer [[HO]] betriebenen) (auch Spitzen-)Hotels waren entsprechend anspruchsvolle Gaststätten gelegentlich der Öffentlichkeit zugängig. | |
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Nicht zu vergessen das legendäre Schild am Gaststätteneingang: ''Sie werden platziert!'', d.h. Platzzuweisung nur durch einen Kellner. | Die Kapazitäten von Küche und Gastraum lagen deutlich unter der Nachfrage, Anstehen vor und während der Öffnungszeit war die Regel. Das auch in anderen Ländern übliche Schild am Gaststätteneingang: |
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