Befehl 101 MfNV

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Absatz 1Absatz 1

Zum Befehl 101:

Grundlage des Befehls war die Direktive des [[Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages]].

'''Befehl 101''': Grundlage des Befehls war die Direktive des Oberkommandierenden der [[Vereinte Streitkräfte|Vereinten Streitkräfte]] des [[Warschauer Vertrag|Warschauer Vertrages]].



Der [[Verteidigungsminister]] gab in jedem Jahr u.a. 3 Befehle.

Der [[Verteidigungsminister]] gab in jedem Jahr u.a. 3 Befehle. Dies waren:


Es waren:

- Befehl 100 für Land, Luft , und Marine
- Befehl 101 Aufgaben der Grenztruppen
- Befehl 102 Aufgaben der Zivilverteidigung.

Diese Befehle mussten bis Mitte September vorliegen und traten jeweils zum 1. Dezember in Kraft.

* [[Befehl 100 MfNV|Befehl 100]] für Land, Luft , und Marine
* '''Befehl 101''' Aufgaben der Grenztruppen
* [[Befehl 102 MfNV|Befehl 102]] Aufgaben der Zivilverteidigung.
Diese Befehle mussten bis Mitte September vorliegen und traten jeweils zum 1. Dezember in Kraft.

Dies hatte nichts mit dem Tag der GT – wie einige heute immer noch denken und damit bestimmte Sachen erklären möchten – zu schaffen, sondern der 1. Dezember war immer der Beginn des Ausbildungsjahres im [[Warschauer Vertrag]].

Dies hatte nichts mit dem '''Tag der [[Grenztruppen]]''' (ebenfalls 1. Dezember) zu tun: Der 1. Dezember war der Beginn des Ausbildungsjahres im [[Warschauer Vertrag]].


Der Befehl 101 war die Orientierung für die Grenzsicherung im jeweiligen Ausbildungsjahr für


Der Befehl 101 war die Orientierung für die Grenzsicherung im jeweiligen Ausbildungsjahr für


- den Chef der [[Grenztruppen]] und
- den Chef der [[Volksmarine]].

* den Chef der [[Grenztruppen]] und
* den Chef der [[Volksmarine]].



Der Chef der VM war einbezogen, weil ihm bekanntlich die [[Grenzbrigade Küste]] unterstand.
Den GT wurden immer - auch hier gab es eine Abstimmung mit Moskau - zwei Hauptaufgaben gestellt.

Der Chef der Volksmarine war einbezogen, weil ihm die [[Grenzbrigade Küste]] unterstand.
Den Grenztruppen wurden immer -auch hier gab es eine Abstimmung mit Moskau- zwei Hauptaufgaben gestellt.



1. Immer bereit zu sein, bewaffnete Überfälle auf die Staatsgrenze entschlossen abzuwehren und im Falle einer Aggression, gemeinsam mit der [[GSSD]] und der NVA, Gefechtshandlungen zur Verteidigung der Grenze durchzuführen.

:1. Immer bereit zu sein, bewaffnete Überfälle auf die Staatsgrenze entschlossen abzuwehren und im Falle einer Aggression, gemeinsam mit der [[GSSD]] und der NVA, Gefechtshandlungen zur Verteidigung der Grenze durchzuführen.



2. Den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und Grenzdurchbrüche, aus welcher Richtung auch immer nicht zuzulassen.

:2. Den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und Grenzdurchbrüche, aus welcher Richtung auch immer nicht zuzulassen.


30 bis 40 % des Befehls 101 bezogen sich auf die Aufgabenerfüllung im Frieden, 60 bis 70 % der Aufgaben im Verteidigungszustand.

30 bis 40 % des '''Befehls 101''' bezogen sich auf die Aufgabenerfüllung im Frieden, 60 bis 70 % der Aufgaben im Verteidigungszustand.


Zum Verteiler:


Zum Verteiler:


* Chef der GT und seine [[Stellvertreter]]

* Chef der GT und seine [[Stellvertreter]]

Absatz 23Absatz 21

* und an die Stellvertreter des MfNV.

* und an die Stellvertreter des MfNV.


Auf der Grundlage des Befehls 101 erließ der Chef der GT an die 3 Kommandeure den [[Befehl 80]].

Auf der Grundlage des Befehls 101 erließ der Chef der GT an die 3 Kommandeure den [[Befehl 80]].

Die genannten Kommandeure erließen wiederum den [[Befehl 40]].
Es waren aber nicht nur diese genannten 2 Aufgaben festgehalten, sondern sehr Umfangreiche Ausführungen zum gesamten Bereich Staatsgrenze und Grenztruppen. Der Befehl von 1988 hatte immerhin 24 Blatt, 12 „Hauptthemen“ mit über 100 , ja, über einhundert Unterteilungen.
So waren u.a. zu finden , Punkte wie politische Arbeit, Finanzökonomische Probleme, Fragen zum Wohnungsbauwesen u.a.m.

Die genannten Kommandeure erließen wiederum den [[Befehl 40]].<br>
Es waren aber nicht nur diese genannten 2 Aufgaben festgehalten, sondern sehr Umfangreiche Ausführungen zum gesamten Bereich Staatsgrenze und Grenztruppen. Der Befehl von 1988 hatte immerhin 24 Blatt, 12 -Hauptthemen- mit über 100 Unterteilungen.
So waren u.a. zu finden: Punkte wie politische Arbeit, finanzökonomische Probleme, Fragen zum Wohnungsbauwesen.


Befehl 101: Grundlage des Befehls war die Direktive des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte ? des Warschauer Vertrages.

Der Verteidigungsminister gab in jedem Jahr u.a. 3 Befehle. Dies waren:

  • Befehl 100 ? für Land, Luft , und Marine
  • Befehl 101 Aufgaben der Grenztruppen
  • Befehl 102 ? Aufgaben der Zivilverteidigung.
Diese Befehle mussten bis Mitte September vorliegen und traten jeweils zum 1. Dezember in Kraft. Dies hatte nichts mit dem Tag der Grenztruppen (ebenfalls 1. Dezember) zu tun: Der 1. Dezember war der Beginn des Ausbildungsjahres im Warschauer Vertrag.

Der Befehl 101 war die Orientierung für die Grenzsicherung im jeweiligen Ausbildungsjahr für

Der Chef der Volksmarine war einbezogen, weil ihm die Grenzbrigade Küste ? unterstand. Den Grenztruppen wurden immer -auch hier gab es eine Abstimmung mit Moskau- zwei Hauptaufgaben gestellt.

1. Immer bereit zu sein, bewaffnete Überfälle auf die Staatsgrenze entschlossen abzuwehren und im Falle einer Aggression, gemeinsam mit der GSSD und der NVA, Gefechtshandlungen zur Verteidigung der Grenze durchzuführen.

2. Den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und Grenzdurchbrüche, aus welcher Richtung auch immer nicht zuzulassen.
30 bis 40 % des Befehls 101 bezogen sich auf die Aufgabenerfüllung im Frieden, 60 bis 70 % der Aufgaben im Verteidigungszustand.

Zum Verteiler:

  • Chef der GT und seine Stellvertreter ?
  • Chef der Volksmarine und seine Stellvertreter
  • an die 3 Chefs der Grenzkommandos
  • an den Chef der Grenzbrigade Küste
  • und an die Stellvertreter des MfNV.
Auf der Grundlage des Befehls 101 erließ der Chef der GT an die 3 Kommandeure den Befehl 80 ?.

Die genannten Kommandeure erließen wiederum den Befehl 40 ?.
Es waren aber nicht nur diese genannten 2 Aufgaben festgehalten, sondern sehr Umfangreiche Ausführungen zum gesamten Bereich Staatsgrenze und Grenztruppen. Der Befehl von 1988 hatte immerhin 24 Blatt, 12 -Hauptthemen- mit über 100 Unterteilungen. So waren u.a. zu finden: Punkte wie politische Arbeit, finanzökonomische Probleme, Fragen zum Wohnungsbauwesen.






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