In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde.
Die Bürger zahlten lediglich den SV-Beitrag ?, weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat.
Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat als Krankenversicherung.
Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gab es nicht. Alle verschreibungspflichtigen Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985.
Die ambulante Grundversorgung erfolgte durch Poliklinken; in den späten 80er Jahren wurden die Probleme der Polikliniken vergleichsweise offen diskutiert: Es wurde staatlicherseits überlegt, das Hausarztprinzip in der DDR wieder einzuführen.
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