Die dem Ministerium für Staatssicherheit von der SED-Führung übertragenen Aufgaben führten MfS-intern zur Herausbildung so genannter Linien. Eine Linie war ein definiertes Arbeitsgebiet. Die Bezeichnung "Linie" veranschaulicht, dass die Aufgabenstellung auf geradem Weg von der MfS-Führung bis hinunter zu den kleinsten Dienststellen durchgesetzt werden sollte.
Wichtige Linien des MfS (Auswahl):
- Linie I - Abwehrarbeit in der NVA und den Grenztruppen
- Linie II - Spionageabwehr
- Linie VI - Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs
- Linie VII - Sicherung der Arbeit der Volkspolizei
- Linie VIII - Beobachtung und Ermittlung
- Linie IX - Untersuchungsorgan
- Linie XVIII - Sicherung der Volkswirtschaft
- Linie XIX - Sicherung des Transport-, Post- und Fernmeldewesens
- Linie XX - Überwachung der Opposition, der Kirchen sowie Sicherung der Parteien und Massenorganisationen
- Linie XXII - Terrorabwehr
- Linie 26 - Telefonüberwachung
- Linie M - Postkontrolle
- und weitere Linien.
Bedeutende Linien wiesen auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene hohe Mitarbeiterzahlen auf und waren in der Berliner Zentrale des MfS mit einer Hauptabteilung vertreten (z.B. Hauptabteilung II). In den Bezirksverwaltungen existierten dann entsprechende Abteilungen (z.B. Abteilung II der Bezirksverwaltung Magdeburg des MfS). In den Kreisdienststellen gab es schließlich Referate ? (Referat II).
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