Die Kirchen in der DDR waren die einzigen nicht sozialistischen und damit staatsfreien Großorganisationen und hatten auf der Grundlage des Art. 39 der Verfassung der DDR ? und innerhalb der bestehenden Gesetze ihre Unabhängigkeit und innere Autonomie bewahren können.
In einer offiziellen Schätzung der DDR zur Religionszugehörigkeit ? aus dem Jahre 1977 wurden folgende Zahlen genannt:
Zitat:
Der Staatssekretär für Kirchenfragen Klaus Gysi (SED) erklärte am 25. Mai ? 1981 in Genf in einer (in der DDR nicht veröffentlichten Rede) zum Verhältnis von Staat und Kirche in der DDR: "Wir wünschen ein Verhältnis, da kooperativ-konstruktiv ist dort, wo wir übereinstimmen, und dort, wo wir nicht übereinstimmen, sozusagen Tolerierung der staatlichen Entscheidungen ist, wo es solche gibt. Im übrigen Respektierung der Eigenständigkeit beider Seiten".
|