Volksvertretungen
Nach Art. 5 der Verfassung übten die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Oberste Volksvertretung war die Volkskammer, danach die 15 Kreistag ?e, die Stadtverordnetenversammlung ?en, die Stadtbezirksversammlungen und die Gemeindevwersammlungen.
Die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen waren keine Parlamente im Sinne einer repräsentativen Demokratie. Ihre Mitglieder wurden über die Einheitsliste ? der Nationale Front der DDR gewählt auf denen die SED nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus immer die führende Rolle spielte.
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