Volksvertretungen
Nach Art. 5 der Verfassung übten die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Oberste Volksvertretung war die Volkskammer, danach die 15 Bezirkstage, die Kreistage, Stadtverordnetenversammlung ?en, die Stadtbezirksversammlungen und die Gemeindeverordnetenversammlungen.
Die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen waren keine Parlamente im Sinne einer repräsentativen Demokratie. Ihre Mitglieder wurden über die Einheitsliste ? der Nationale Front der DDR gewählt auf denen die SED immer die führende Rolle spielte, zumal die meisten Kandidaten/Abgeordneten der in den Volksvertretungen agierenden Massenorganisationen außerdem Parteimitglieder waren.
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