(umgeleitet von ABF-II Halle)

Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium

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Das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium (IVA) in Halle entstand aus der ABF "Walter Ulbricht". Das IVA wurde im dortigen Sprachgebrauch kurz "ABF" genannt, weil es während seiner Existenz keine andere ABF mehr gab und somit keine Verwechslungsgefahr. Mit den ABF aus der Frühphase der DDR hatte das Institut aber nichts mehr gemein außer der Tatsache, dass man hier die Hochschulreife erwerben konnte.

Das IVA war in den 1970er/80er Jahren neben den Leuna-Werken die einzige bedeutende Einrichtung im Lande, die noch den Namen Walter Ulbricht trug. Nach außen hin war die IVA jedoch kaum bekannt.

Das IVA gehörte zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Schüler hatten den Status von Studenten der MLU, sie bezogen ein Stipendium (1989 210,- monatlich). Sie kamen aus der gesamten DDR und wurden nach einem besonderen Auswahlverfahren an das IVA delegiert. Voraussetzungen waren sehr gute schulische Leistungen und aktive gesellschaftliche Tätigkeit im Sinne der FDJ bzw. SED.

Der Lehrplan entsprach im Wesentlichen dem der EOS, jedoch angereichert mit speziellem Sprachunterricht für das künftige Studienland und - zumindest gegen Mitte/Ende der 80er Jahre, wenn zeitlich möglich - mit deutlich mehr Staatsbürgerkunde-Stunden pro Woche als an normalen EOS (siehe Erlebnisbericht). Schon allein dadurch bedingt waren die Anforderungen hoch, weil der restliche Stoff dichter gedrängt gelernt werden musste.

Es gab mehrere Schwerpunktrichtungen zB die naturwissenschaftlich-technische und die geisteswissenschaftliche Richtung, mit entsprechender Schwerpunktbildung. Großes Gewicht wurde auf eine vertiefte mathematische Ausbildung gelegt, da hier das DDR-Abiturniveau deutlich unter dem der Sowjetunion lag.

Obwohl das IVA/ ABF einen gewissen elitären Charakter hatte und viele Studenten von Eltern aus der Elite der DDR stammten, war die materiell-technische Ausstattung des Instituts keinesfalls elitär. Die Baufälligkeit der Gebäude und Ausstattungen war nicht zu übersehen, insofern passte es sich dem Rest der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nahtlos an.

Geplantes Studienland war ganz überwiegend die Sowjetunion, aber es wurden auch Studenten für Aufenthalte in der Tschechoslowakei, Polen, Bulgarien, Ungarn u.a. vorbereitet.

Bei den Studenten muß in den 1980er Jahren unterschieden werden zwischen: a) dem Zweijahreslehrgang anstelle des Besuchs der zweijährigen EOS und b) dem Einjahreslehrgang für Absolventen der Berufsausbildung mit Abitur (drei Jahre), die üblicherweise nach dem zweiten Ausbildungsjahr zum IVA/ ABF delegiert wurden.

Die Studenten waren in Wohnheimen am Weinbergweg untergebracht, zuletzt vorrangig in zwei eigens dafür reservierten Internatshochhäusern am Saaleufer (auf der Seite von HaNeu), neben der Peißnitz-Insel. Der Unterricht fand in zwei Unterrichtsgebäuden (UG) in der Halleschen Innenstadt statt. Zentraler Sitz des Instituts und UG 1 war in den Franckeschen Stiftungen (jetzt Pädagogische Fakultät der MLU, wird 2004 saniert). Das UG 2 befand sich am Reileck, Ernst-Schneller-Straße 1, wohl auch der erste Sitz des IVA ab 1968. Unvergessen die alte Inschrift über dem Eingangsportal: "Nur wahrhaft lebt, wer aufwärts strebt."

Das IVA besaß einen administrativen Sonderstatus, sie wurde in verschiedener Hinsicht als eigener Kreis behandelt und hatte eine SED-Kreisleitung mit 1. und 2. Sekretär (gleichzeitig Mitglieder der Institutsleitung).

Absoluter Höhepunkt der Sonderbehandlung zumindest aus Sicht der männlichen Studenten war die relative Ausnahme von der Wehrpflicht: Diese bestand darin, dass statt 18 Monaten nur 8 Monate Wehrdienst in einer besonderen NVA-Einheit in Weißenfels abgeleistet werden mussten. Diese Ersparnis von 10 schlimmen Monaten dürfte viele Bewerber zu ihrer Entscheidung für das IVA bewogen haben. Die Sonderregelung war in der restlichen DDR kaum allgemein bekannt.


Das Institut "erfreute" sich besonderer Aufmerksamkeit seitens des MfS, das alle Studenten in einem Sicherungsvorgang (SiVo) erfasste (nach Umregistrierung 1982 Reg.-Nr. XV/3678/82, wobei die XV entgegen anderen Deutungen nicht für die HVA steht, sondern für die Zentrale des MfS in Berlin).

Anfragen bei der BStU erbringen deshalb immer ein positives Ergebnis, ohne dass darin Aussagen über eine eventuelle IM-Tätigkeit enthalten sein müssen. Gleichwohl bemühte sich das MfS um eine hohe IM-Quote schon in den Gruppen genannten Klassen der ABF/IVA. Im Durchschnitt lag sie gegen Ende des 2. Studienjahres bei mindestens 2 pro Gruppe, bei einer Gruppenstärke von knapp 20 Köpfen also bei über 10%.

Die Erfassung erfolgte für die HA II/10 in deren Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskartei (VSH). Die Abteilung 10 der HA II war für die operative Absicherung der (künftigen) Auslandsstudenten zuständig. Entsprechend dem meist gewählten zukünftigen Studienort Sowjetunion fiel in die Zuständigkeit derselben Abteilung auch die Operativgruppe Moskau, die allerdings insgesamt noch diverse andere Aufgaben hatte.


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