Amt für Arbeit

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Die Ämter für Arbeit waren staatliche Einrichtungen auf Kreisebene. Auf Bezirksebene und in der Hauptstadt Berlin hiessen sie Ämter für Arbeit und Löhne. Die Aufgabe dieser Fachorgane war neben statistischer Funktion insbesondere die strategische Planung des Arbeitskräftebedarfs und die Vermittlung von Arbeitskräften für (in der Regel staatlich vorgegebene) Schwerpunktvorhaben, z. B. bei Produktionsumstellungen, Neuansiedlungen, Erweiterungen.

Außerdem wurden die Ämter aktiv bei der Beschaffung ("Zuweisung") von Arbeitsstellen für Behinderte, Haftentlassene und notorisch "Arbeitsscheue".






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