Haus 213 im Klinikum Buch

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Das Haus 213 im Klinikum Berlin-Buch war im Nordosten Berlins als Haus 13 bekannt und berüchtigt. Hier wurden nach dem Paragraphen 15 der Strafprozessordnung (oder StGB) psychisch kranke Straftäter untergebracht, wenn geminderte oder fehlende Schuldfähigkeit festgestellt wurde. Daneben gab es im Haus 213 noch die Psychiatrische Institutsambulanz, die psychisch Kranke ambulant versorgte.

Unter den Untergebrachten (Eingewiesenen) befanden sich viele Insassen, die sich keines wirklichen Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hatten. Häufiger Einweisungsgrund war etwa das vom DDR-Strafgesetzbuch menschenverachtend definierte "asoziale Verhalten ?". Diese Begründung wurde eindeutig repressiv eingesetzt, um unbotmäßige oder auffällige Bürger zu kriminalisieren (bzw. hier: zu "psychiatrisieren").

Das Haus gliederte sich in 4 Stationen (im Untergeschoss A und B, im Obergeschoss C und D) mit jeweils 30 bis 40 Betten. Die Einrichtung war ständig überbelegt.

Die Unterbringungsbedingungen im Haus 213 waren menschenunwürdig. Es gab große Schlafsäle (das kleinste reguläre Zimmer hatte 4 Betten) und als Waschmöglichkeit lange Zeit nur große Steintröge im Sanitärbereich.


Die Chef- und Oberärzte im Haus 213 arbeiteten regelmäßig mit dem MfS zusammen, teils als IM (IMS und GMS, siehe dort).

Nach der Wende und Wiedervereinigung stellte die mit der Aufarbeitung des Themenkomplexes "Psychiatrie und MfS" befasste Enquete-Kommission für Berlin-Brandenburg fest, dass die Staatssicherheit sich in manchen Fällen der Psychiatrie bedient hatte, um "feindlich-negative Personen" zu disziplinieren und zu kontrollieren. Die Frage, ob dies prinzipielle Methode des MfS war und ob die Psychiatrie (mit dem Schwerpunkt Haus 13) grundsätzlich als Werkzeug der Stasi fungierte, wurde im Abschlussbericht verneint.

Der Kommission hatten allerdings nicht alle Akten der bis 1989 beteiligten Einrichtungen vorgelegen. Im Haus 213 gab es 1993 und 1994 bedeutende Funde von Einweisungspapieren und Behandlungsunterlagen, die eine regelmäßige Einflussnahme des MfS auf den Verlauf der psychiatrischen Begutachtung und auf die "Therapie" nahelegten. Wohin diese Unterlagen anschließend verbracht wurden und ob ihre Existenz den Betroffenen zur Kenntnis gegeben wurde, blieb bis auf weiteres ungeklärt.







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