Dokument: Die Verfügung 61/66 des Vorsitzenden des Ministerrates über die Gründung des späteren Bereichs Kommerzielle Koordinierung.
Verschlußsache! Vertrauliche Verschlußsache B-2-56/66
Vorsitzender des Ministerrates
Eing. - 4. APR. 1966
Postbuch Nr. VVS 125
VORSITZENDER DES MINISTERRATES
V e r f ü g u n g Nr. 61 / 66
Vom 1. April 1966
Zur Sicherung der einheitlichen Leitung und des Auftretens von Außenhandelsunternehmen und Unternehmen mit Außenhandelsfunktionen der DDR, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, wird verfügt:
1. Durch den Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel ist die einheitliche Leitung der in der Anlage 1 genannten Unternehmen mit dem Ziel der maximalen Erwirtschaftung kapitalistischer Valuten außerhalb des Staatsplanes zu sichern.
2. Zur Durchführung der in dieser Verfügung festgelegten Grundsätze ernennt der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel einen Bevollmächtigten.
3. Der Bevollmächtigte des Ministers hat insbesondere folgende Aufgaben zu lösen:
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- Sicherung des einheitlichen handelspolitischen Auftretens der in der DDR zugelassenen privaten Außenhandelsfirmen (F. C. Gerlach und G. Simon, mit Sitz in der Hauptstadt der DDR).
4. Zur vollen Ausnutzung weiterer unerschlossener Reserven der Volkswirtschaft wird der Bevollmächtigte des Ministers berechtigt, auf der Grundlage einer zwischen dem Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel und dem Leiter der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve zu treffenden Vereinbarung zeitweilig Fonds der Staatsreserve B zur Erwirtschaftung zusätzlicher Valutaeinnahmen einzusetzen.
Er unterbreitet Vorschläge, die Bestände der Staatsreserve B durch Lieferungen, die im Rahmen kommerzieller Beziehungen gemäß den Verfügungen des Vorsitzenden des Ministerrates vom 30. 7. 1965 (VD Nr. 470/65) und vom 11. 3. 1966 (Verfügung Nr. 44/66) erfolgen, von solchen Waren zu erhöhen, die
- geeignet sind, Konjunkturschwankungen auf dem Weltmarkt auszunutzen bzw.
- als echte Störreserve für die Volkswirtschaft von Bedeutung sind.
5. Der Bevollmächtigte des Ministers ist im Bereich des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel nur gegenüber dem Minister rechenschaftspflichtig.
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6. Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel wird beauftragt, die notwendigen Dienstanweisungen zur Durchführung dieser Verfügung zu erlassen.
7. Der Minister der Finanzen wird beauftragt, zwei Revisoren zu bestätigen, die berechtigt sind, die erforderlichen Revisionen in den o.g. Unternehmen durchzuführen.
(Unterschrift: i.V. ...)
Verteiler
- Vorsitzender des Ministerrates
- Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel
- Minister der Finanzen
- Minister für Staatssicherheit
- Leiter der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve
Anlage Nr. 1
zur Verfügung Nr.
Vertrauliche Verschlußsache B-2-56/66
- Zentralkommerz GmbH
- Intrac GmbH
- Transinter GmbH ?
- GENEX GmbH
- Intershop GmbH
- Die Versorgung der Abteilung Interbasar des VEB Schiffsversorgung Rostock mit Importwaren durch das Unternehmen Zentralkommerz GmbH
Anmerkung
Die Einbeziehung der unter 4 bis 6 aufgenommenen Unternehmen in das einheitliche Leitungssystem erfolgt erst, nachdem das Präsidium des Ministerrates die Unterstellung dieser Unternehmen unter den Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel beschlossen hat.
Quelle: Bundestags-Drucksache 12/3462 (Erste Beschlußempfehlung und erster Teilbericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes), S. 58 - 61.
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