Arbeiterwohnheim

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Absatz 1Absatz 1

Internatsartige Unterbringung für alleinstehende Werktätige, die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten.

Internatsartige Unterbringung für alleinstehende [[Werktätige]], die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des allgemeinen Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten bzw. in einer eigenen Wohnung allein nicht zurecht gekommen wären. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen [[Vertragsarbeiter]] genutzt.

Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung.


Die Arbeiterwohnheime waren meist einem Betrieb zugeordnet.
Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Verwaltungschef eingesetzt. Eine spezielle Form waren die Lehrlingswohnheime für Jugendliche in Ausbildung ab 16 Jahren. Hier waren zusätzlich Sozialpädagogen o.ä. als hauptberufliche Betreuer eingesetzt.

Baulich konnte ein Wohnheim von einer einfachen ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einem relativ komfortablen normalen Wohnblock in einem Plattenbaugebiet alles sein. Dies hing von den Möglichkeiten und der Bedeutung des Betriebes ab.


Internatsartige Unterbringung für alleinstehende Werktätige, die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des allgemeinen Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten bzw. in einer eigenen Wohnung allein nicht zurecht gekommen wären. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen Vertragsarbeiter genutzt.

Die Arbeiterwohnheime waren meist einem Betrieb zugeordnet. Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Verwaltungschef eingesetzt. Eine spezielle Form waren die Lehrlingswohnheime für Jugendliche in Ausbildung ab 16 Jahren. Hier waren zusätzlich Sozialpädagogen o.ä. als hauptberufliche Betreuer eingesetzt.

Baulich konnte ein Wohnheim von einer einfachen ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einem relativ komfortablen normalen Wohnblock in einem Plattenbaugebiet alles sein. Dies hing von den Möglichkeiten und der Bedeutung des Betriebes ab.






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