Absatz 1 | Absatz 1 | |
In der DDR hatten alle Werktätigen, Kinder, Jugendliche und Rentner ein Grundrecht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis vollauf verwirklicht worden war. Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 20 Mark im Monat krankenversichern. Zuzahlungen bei Medikamenten gab es nicht. Alle Ärzte bekamen ein festes Gehalt vom Staat, so daß Verschreibunen und Behandlungen aus Profitgier nicht möglich waren. Die Höhe der Ärztegehälten war etwa in der Größenordnung eines Facharbeitergehalts. | In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | |
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| Alle vom Arzt verschriebene Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985. | |
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| Entsprechend der Bevölkerungsdichte wurden für die stationäre Behandlung Krankenhäuser und Kliniken unterhalten. Auch Fachkrankenhäuser (z.B. Psychatrie) gab es. Die Träger waren in überwiegender Mehrheit Kreise und Bezirke, einige arbeiteten als kirchliche Einrichtungen. |
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