Absatz 1 | Absatz 1 | |
'''Auferstanden aus Ruinen''' war die Nationalhymne der DDR. Die Melodie hierzu stammt von [[Hanns Eisler]] und der dazugehörige Text von [[Johannes R. Becher]]. | Am 05.11.[[1949]] beschloß der [[Ministerrat]], dass '''Auferstanden aus Ruinen''' die Nationalhymne der DDR werden soll. Die Melodie des Liedes komponierte [[Hanns Eisler]], den Text schrieb [[Johannes R. Becher]]. | |
|
| |
Ähnlich dem Deutschlandlied hat die DDR-Hymne eine bewegte Geschichte. Der aus dem US-Exil heimgekehrte Komponist entlehnte das Eingangsmotiv der Bagatelle op. 119, Nr. 11 von Beethoven und ergänzte es durch einen eigenen Mittelteil. | Ähnlich dem Deutschlandlied hat die DDR-Hymne eine bewegte Geschichte. Der aus dem US-Exil heimgekehrte Komponist [[Hanns Eisler]] entlehnte das Eingangsmotiv dem op. 119, Nr. 11 von Beethoven und ergänzte es durch einen eigenen Mittelteil. | |
Absatz 4 | Absatz 4 | |
Als [[Willy Brandt]] auf [[Willi Stoph]]s Äußerung von 1972, es gebe zwei deutsche Staaten, entgegnete: "''Sie selbst singen doch in Ihrer Hymne von Deutschland einig Vaterland.''", durfte diese nur noch instrumental aufgeführt, aber nicht mehr gesungen werden. | Als [[Willy Brandt]] auf [[Willi Stoph]]s Äußerung von 1972, es gebe zwei deutsche Staaten, entgegnete: "''Sie selbst singen doch in Ihrer Hymne von Deutschland einig Vaterland.''", durfte die Nationalhymne nur noch instrumental aufgeführt, aber nicht mehr gesungen werden. |
|
|