Absatz 1 | Absatz 1 | |
Rechtsanwälte, Rechtsvertreter der Prozeßpartei vor Gericht. Eigentlich im System der sozialistischen Justiz wesensfremd, da die gewählten Richter im Interesse der Arbeiterklasse agierten. Ihre Rechte insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft waren stark eingeschränkt und beschränkten sich in politiknahen Prozessen auf ein formales Auftreten. | Rechtsanwälte, Rechtsvertreter der Prozeßpartei vor Gericht. Eigentlich im System der sozialistischen Justiz wesensfremd, da die gewählten Richter im Interesse der Arbeiterklasse agierten. | |
Absatz 5 | Absatz 5 | |
Sehr wenige Rechtsanwälte durften ausserhalb der Kollegien agieren, so zB der innerdeutsche Unterhändler [[Wolfgang Vogel]]. | Sehr wenige Rechtsanwälte durften ausserhalb der Kollegien agieren, so zB der innerdeutsche Unterhändler Prof. [[Wolfgang Vogel]]. |
|
|