Sabine Bergmann-Pohl

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von Version 1 zur aktuellen Version) (keine anderen Änderungen)
Absatz 2Absatz 2

Präsidentin der frei gewählten Volkskammer für die [[CDU]], März 1990 bis zum Ende der DDR.
Sie wurde vorallem durch zahlreiche peinliche Auftritte bekannt, die ihre Überforderung deutlich machten. In ihrer Arbeit in der Volkskammer wurde sie vorallem vom Vizepräsidenten Dr. Reinhard Höpper unterstützt.

Präsidentin der frei gewählten [[Volkskammer]] für die [[CDU]], März 1990 bis zum Ende der DDR. Nach der Auflösung des Staatsrates durch die Volkskammer auch amtierendes Staatsoberhaupt der DDR, in dieser Funktion auch Auslandsbesuche zB in Kanada.
Sie wurde vorallem durch zahlreiche peinliche Auftritte bekannt, die ihre Überforderung deutlich machten. In ihrer Arbeit in der Volkskammer wurde sie vorallem vom Vizepräsidenten Dr. Reinhard Höpper (SPD) unterstützt.


Dr. med. Sabine Bergmann-Pohl, HNO-Ärztin Präsidentin der frei gewählten Volkskammer für die CDU, März 1990 bis zum Ende der DDR. Nach der Auflösung des Staatsrates durch die Volkskammer auch amtierendes Staatsoberhaupt der DDR, in dieser Funktion auch Auslandsbesuche zB in Kanada. Sie wurde vorallem durch zahlreiche peinliche Auftritte bekannt, die ihre Überforderung deutlich machten. In ihrer Arbeit in der Volkskammer wurde sie vorallem vom Vizepräsidenten Dr. Reinhard Höpper (SPD) unterstützt. Nach der Wiedervereinigung als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium beschäftigt.





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.