Rechtsanwalt

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Absatz 1Absatz 1

Rechtsanwälte, Rechtsvertreter der Prozeßpartei vor Gericht. Eigentlich im System der sozialistischen Justiz wesensfremd, da die gewählten Richter im Interesse der Arbeiterklasse agierten. Ihre Rechte insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft waren stark eingeschränkt und beschränkten sich in politiknahen Prozessen auf ein formales Auftreten.

Rechtsanwälte, Rechtsvertreter der Prozeßpartei vor Gericht. Eigentlich im System der sozialistischen Justiz wesensfremd, da die gewählten Richter im Interesse der Arbeiterklasse agierten.

Ihre Rechte insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft waren stark eingeschränkt und beschränkten sich in politiknahen Prozessen auf ein formales Auftreten.

Absatz 5Absatz 5

Sehr wenige Rechtsanwälte durften ausserhalb der Kollegien agieren, so zB der innerdeutsche Unterhändler [[Wolfgang Vogel]].

Sehr wenige Rechtsanwälte durften ausserhalb der Kollegien agieren, so zB der innerdeutsche Unterhändler Prof. [[Wolfgang Vogel]].


Rechtsanwälte, Rechtsvertreter der Prozeßpartei vor Gericht. Eigentlich im System der sozialistischen Justiz wesensfremd, da die gewählten Richter im Interesse der Arbeiterklasse agierten.

Ihre Rechte insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft waren stark eingeschränkt und beschränkten sich in politiknahen Prozessen auf ein formales Auftreten.

An Gerichten der DDR waren zuletzt ca. 300 Rechtsanwälte zugelassen. Üblicherweise waren die Rechtsanwälte in den Kollegien der Rechtsanwälte der Bezirke organisiert, dies waren genossenschaftsähnliche Organisationen, die insbesondere die Einnahmen unter ihre Zwangsmitglieder aufteilten und Schulungen organisierten. Leitungsgremium war der Vorstand der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR, dessen Vorsitzender war zum Ende der DDR Dr. Gregor Gysi.

Sehr wenige Rechtsanwälte durften ausserhalb der Kollegien agieren, so zB der innerdeutsche Unterhändler Prof. Wolfgang Vogel.






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