Staatsbank

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von früherer minor Version) (keine anderen Änderungen)
Absatz 1Absatz 1

Staatsbank der DDR, Französische Straße 35, war sowohl die Zentralbank als auch wichtigste Geschäftsbank der DDR für die volkseigene Wirtschaft. Das oberste Leitungsgremium war das Kollegium der Staatsbank.

Staatsbank der DDR (Vorläufer: Deutsche Notenbank), Zentrale: Französische Straße 35, Berlin; war sowohl die Zentralbank als auch wichtigste Geschäftsbank der DDR für die volkseigene Wirtschaft. Das oberste Leitungsgremium war das Kollegium der Staatsbank.


Staatsbank der DDR (Vorläufer: Deutsche Notenbank), Zentrale: Französische Straße 35, Berlin; war sowohl die Zentralbank als auch wichtigste Geschäftsbank der DDR für die volkseigene Wirtschaft. Das oberste Leitungsgremium war das Kollegium der Staatsbank.

1990 Entflechtung in die Staatsbank Berlin und die Deutsche Kreditbank AG (DKW). Die Staatsbank Berlin wurde 1994 in die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegliedert. Die Deutsche Kreditbank AG bildete nach dem 01.07.1990 (Währungsunion) joint-ventures mit westdeutschen Geschäftsbanken.

Präsidenten: Greta Kuckhoff (1950-1958); Martin Schmidt (1958-1961); Rolf Wetzel (1961-1964); Helmut Dietrich (1964-1967); Margarete Wittkowsky (1967-1974); Horst Kaminsky (1974-1990).

Vizepräsidenten: Edgar Most (1989/ 1990), danach Direktor der Deutschen Bank AG, Berlin bis 2004

Siehe auch: http://www.ddr-alltagskultur.com/geld.html






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.