Gesundheitswesen

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Version 20
In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde.

Die Bürger zahlten lediglich den SV-Beitrag ?, weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat als Krankenversicherung.

Zuzahlungen von Patienten fuer verschreibungspflichtige Medikamente gab es nicht. Alle verschreibungspflichtigen Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985.

Die ambulante Grundversorgung erfolgte durch Poliklinken; in den späten 80er Jahren wurden die Probleme der Polikliniken vergleichsweise offen diskutiert: Es wurde staatlicherseits überlegt, das Hausarztprinzip in der DDR wieder einzuführen.


Das Gesundheitswesen wurde im DDR-Staatshaushalt über Jahrzehnte hinweg chronisch vernachlässigt. Das wirkte sich z.B. auf die Bausubstanz von Krankenhäusern aus (Klinikneubauten erfolgten zwischen 1970 und 1989 nur sehr vereinzelt: "zur Verringerung regionaler Unterschiede" oder an Schwerpunkten wie der Charité in Berlin).

Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds:
(in Milliarden Mark)

1971-75 1976-80 Steigerung in %
Gesamt 161 234 45,3
davon
-für Wohnungsbau ? und Mietsubventionen 14,9 28,9 94,0
-für Subventionen bei Waren des Grundbedarfs und Tarifen 50,1 73,6 46,9
-für das Bildungswesen 33,6 44,0 31,0
-für Kultur, Sport, Erholungswesen 7,4 10,8 45,9
-für das Gesundheits- und Sozialwesen 13,9 15,2 9,4
-für die Sozialversicherung ? 41,1 60,8 47,9
-für Kredit-/Zinserlaß für junge Eheleute 0,2 0,9 350

(Quelle: Die DDR stellt sich vor. Verlag Zeit im Bild, Dresden 1981)


Siehe auch:

sowie:






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