Verteidigungsfall

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Version 2
Die Vokabel Verteidigungsfall stand für Krieg. Sie wurde eher selten genutzt. Häufiger kam die Vokabel E-Fall ? (Ernst-Fall) zur Anwendung.

Fünf der sechs Divisionen der NVA hätten in diesem Fall in der ersten Staffel gemeinsam mit den Verbänden der GSSD gehandelt. Ein geschlossener Einsatz der NVA war, zumindest vor 1988(?) nicht vorgesehen.

Das Kommando des MB-V wurde im Fall der Auslösung der Alarmstufe "Kriegsgefahr" in das V.AK und das Territorialkommando aufgeteilt. Während das V.AK gemeinsam mit der 2. Garde-Panzerarmee handelte, hatte das Territorialkommando Aufgaben bei der rückwärtigen Sicherstellung uind der Mobilmachung.

Die Divisionen der NVA wären wie folgt unterstellt worden:

Divisionen des MB-V (Nordarmee)
  • 1.MSD: hätte im Bestand der Reserve des NVA-Hauptstabes gehandelt;
  • 8.MSD: wäre im Bestand des V.AK verblieben;
  • 9.PD: hätte im Bestand der 2.Garde-Panzerarmee (GSSD) gehandelt;

Divisionen des MB-III (Südarmee)
  • 4.MSD: hätte im Bestand der 8.Garde-Armee (GSSD) gehandelt;
  • 7.PD: hätte im Bestand der 20.Garde-Armee (GSSD) gehandelt und;
  • 11.MSD: hätte im Bestand der 7.Garde-Panzerarmee (GSSD) gehandelt.

Unabhängig davon, dass die Handlungen der Divisionen der also durch die Aufgabenstellugnen der übergeordneten Truppenkörper (GSSD) bestimmt worden wären, beschäftigten sich die Soldaten mit konkreten 'voraussichtlichen' Gegnern.

Der MB-V hatte im Zusammenwirken mit der 2.Garde-Panzerarmee (GSSD) und Einheiten der Luft- und Seestreitkräfte einen möglichen Angriff des Jütländischen AK abzuwehren. Daher wurden (vor allem bei den Offizieren und in den Aufklärungseinheiten) die Kenntnisse über den potentiellen Gegner, die 6.PGD (BW) und die Jütländische Division (DA) vertieft. Es wurde davon gesprochen, dass die Verbände der NVA in der "Jütländischen Operationsrichtung" zu handeln hätten. Sie hatten die Aufgabe nach einem Angriff der NATO-Armeen das Gefecht schnell auf das Territorium des Gegners zu verlagern und die Ostseeausgänge freizukämpfen.

Die Ostseeausgänge hätten bei einem Krieg zwischen den beiden Gruppierungen eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Nur deren Befreiung (aus der Sicht des Warschauer Vertrages) hätte den sowjetischen und polnischen Flotten das Auslaufen aus der Ostsee ermöglicht und so ein Anlanden von Truppen, Technik und Ausrüstung der NATO-Armeen über die Nordseehäfen erschwert.

Während der Ausbildung der Soldaten in der NVA wurde bewußt die Formulierung "voraussichtlicher Gegner" gewählt.


Siehe auch:
  • Soldat im kalten Krieg, H.-G. Löffler, Biblio Verlag, Bissendorf, 2002





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