Bewaffnete Organe

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Absatz 3Absatz 3

*die bewaffneten Kräfte des [[Ministerium des Innern|MdI]], d.h. die [[Volkspolizei]],

*das [[Ministerium des Innern|MdI]], d.h. die [[Volkspolizei]] und die Organe des MdI


Als bewaffnete Organe zum Schutz des sozialistischen Staates, kurz bewaffnete Organe, wurden bezeichnet

Aufgabe der bewaffneten Organe war der Schutz des sozialistischen Staates nach innen und außen.

Die bewaffneten Organe sind nicht zu verwechseln mit den für die sozialistische Landesverteidigung vorgesehenen Kräften: Diese war auch Aufgabe "nicht-staatlicher" bzw. nicht waffentragender Organisationen (siehe dort). Die bewaffneten Organe bildeten eine Teilmenge dieser Kräfte.






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