Absatz 2 | Absatz 2 | |
Die [[Alliierte|Alliierten]] hatten das Recht, über drei vereinbarte Grenzübergänge ohne deutsche Grenzkontrolle die Grenze passieren: Weder die DDR noch die BRD hatte das Recht, Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren. | Die [[Alliierte|Alliierten]] hatten das Recht, über drei vereinbarte Grenzübergänge ([[Checkpoint|Checkpoints]]) ohne deutsche Grenzkontrolle die Grenze passieren: Weder die DDR noch die BRD hatte das Recht, Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren. | |
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Der '''Checkpoint Bravo''' (Drewitz/Dreilinden) lag an der Autobahn ''südlicher Berliner Ring - AVUS'' der heutigen A-115. Heute befindet sich dort der Gewerbepark [[http://www.europarc.de/ EuroParc Dreilinden]] | Der '''Checkpoint Bravo''' (Drewitz/Dreilinden) lag an der Autobahn ''südlicher Berliner Ring - AVUS'' der heutigen A-115. Heute befindet sich dort der Gewerbepark [[http://www.europarc.de/ EuroParc Dreilinden]]. | |
Absatz 9 | Absatz 9 | |
* http://www.europarc.de/ | * http://www.europarc.de/ | |
* http://www.passkontrolle-ddr.de/ |
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