Absatz 4 | Absatz 4 | |
Für diese Dissertation sind mehrere Titel überliefert, je nach Quelle hieß sie "Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels" (laut [[JHS]]) oder "Zur Vermeidung ökonomischer Verluste und zur Erwirtschaftung zusätzlicher Devisen im Bereich Kommerzielle Koordinierung des Ministeriums für Außenwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik" (laut [[Hauptabteilung KuSch|HA KuSch]]). | Für diese Dissertation sind mehrere Titel überliefert, je nach Quelle hieß sie "Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels" (laut [[JHS]]) oder "Zur Vermeidung ökonomischer Verluste und zur Erwirtschaftung zusätzlicher Devisen im Bereich Kommerzielle Koordinierung des Ministeriums für Außenwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik" (laut [[Hauptabteilung KuSch|HA KuSch]]). | |
Die Arbeit findet sich in den Unterlagen des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 GG, Erste Beschlussempfehlung und Erster Teilbericht vom 14.10. [[1992]], BT-Drucksache 12/3462, S. 123 - 330. | Vermutlich stammen die Abschnitte 1 und 2 der Arbeit, die sich mit der "imperialistischen Störtätigkeit" befassen, von [[Heinz Volpert|Volpert]], während der 3. Abschnitt wohl [[Alexander Schalck-Golodkowski|Schalck]] zuzurechnen ist. Dieser Teil enthält die Vorschläge zur Gründung "abgedeckter Firmen" im [[NSW]] und die eigentliche "Anleitung zur Wirtschaftskriminalität". Nach [[Alexander Schalck-Golodkowski|Schalcks]] Logik, fußend auf der "Beweisführung" in den ersten beiden Abschnitten, sei eine "Nutzung des Wirtschaftspotentials des Gegners" - inklusive vielfältiger Verstöße z.B. gegen Gesetze der [[BRD]] - statthaft, um sich der "Störtätigkeit" zu erwehren. |
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