Gesundheitswesen

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Absatz 2Absatz 2

Der monatlich zu entrichtende [[SV-Beitrag]] für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig kranken- und rentenversichern.
Freiberuflich Tätige wie Künstler, Gewerbetreibende und Pfarrer konnten sich für etwa 10 [[Geld|Mark]] im Monat bei der Staatlichen Versicherung der DDR krankenversichern.

Der monatlich zu entrichtende [[SV-Beitrag]] für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark, bei Mitgliedern der FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) 1200 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder und Ehepartner waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig rentenversichern.
Freiberuflich Tätige wie Künstler, Gewerbetreibende und Pfarrer konnten sich für etwa 10 [[Geld|Mark]] im Monat bei der Staatlichen Versicherung der DDR krankenversichern, aber auch der Sozialversicherung beitreten, mussten dann jedoch auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen.


In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde.

Der monatlich zu entrichtende SV-Beitrag ? für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark, bei Mitgliedern der FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) 1200 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder und Ehepartner waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig rentenversichern. Freiberuflich Tätige wie Künstler, Gewerbetreibende und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat bei der Staatlichen Versicherung der DDR krankenversichern, aber auch der Sozialversicherung beitreten, mussten dann jedoch auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen.

Alle vom Arzt verschriebene Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985.

Die ambulante medizinische Versorgung erfolgte in privaten und staatlichen Praxen, Ambulatorien und Poliklinken.

Entsprechend der Bevölkerungsdichte wurden für die stationäre Behandlung Krankenhäuser und Kliniken unterhalten. Auch Fachkrankenhäuser (z.B. Psychatrie) gab es. Die Träger waren in überwiegender Mehrheit Kreise und Bezirke, einige arbeiteten als kirchliche Einrichtungen.


Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds:
(in Milliarden Mark)

1971-75 1976-80 Steigerung in %
Gesamt 161 234 45,3
davon
-für Wohnungsbau ? und Mietsubventionen 14,9 28,9 94,0
-für Subventionen bei Waren des Grundbedarfs und Tarifen 50,1 73,6 46,9
-für das Bildungswesen 33,6 44,0 31,0
-für Kultur, Sport, Erholungswesen 7,4 10,8 45,9
-für das Gesundheits- und Sozialwesen 13,9 15,2 9,4
-für die Sozialversicherung ? 41,1 60,8 47,9
-für Kredit-/Zinserlaß für junge Eheleute 0,2 0,9 350

(Quelle: Die DDR stellt sich vor. Verlag Zeit im Bild, Dresden 1981)


Siehe auch:

sowie:






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