Linien des MfS

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Absatz 9Absatz 9

* Linie '''IX''' - Untersuchungsorgan

* Linie '''IX''' - Untersuchungsorgan

* Linie '''XV''' - Auslandsaufklärung

* Linie '''XVIII''' - Sicherung der Volkswirtschaft

* Linie '''XVIII''' - Sicherung der Volkswirtschaft


Die dem Ministerium für Staatssicherheit von der SED-Führung übertragenen Aufgaben führten MfS-intern zur Herausbildung so genannter Linien. Eine Linie war ein definiertes Arbeitsgebiet. Die Bezeichnung "Linie" veranschaulicht, dass die Aufgabenstellung auf geradem Weg von der MfS-Führung bis hinunter zu den kleinsten Dienststellen durchgesetzt werden sollte.

Wichtige Linien des MfS (Auswahl):

  • Linie I - Abwehrarbeit in der NVA und den Grenztruppen
  • Linie II - Spionageabwehr
  • Linie III - Funkaufklärung
  • Linie VI - Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs
  • Linie VII - Sicherung der Arbeit der Volkspolizei
  • Linie VIII - Beobachtung und Ermittlung
  • Linie IX - Untersuchungsorgan
  • Linie XV - Auslandsaufklärung
  • Linie XVIII - Sicherung der Volkswirtschaft
  • Linie XIX - Sicherung des Transport-, Post- und Fernmeldewesens
  • Linie XX - Überwachung der Opposition, der Kirchen sowie Sicherung der Parteien und Massenorganisationen
  • Linie XXII - Terrorabwehr
  • Linie 26 - Telefonüberwachung
  • Linie M - Postkontrolle
  • und weitere Linien.

Bedeutende Linien wiesen auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene hohe Mitarbeiterzahlen auf und waren in der Berliner Zentrale des MfS mit einer Hauptabteilung vertreten (z.B. Hauptabteilung II). In den Bezirksverwaltungen existierten dann entsprechende Abteilungen (z.B. Abteilung II der Bezirksverwaltung Magdeburg des MfS). In den Kreisdienststellen gab es schließlich Referate ? (Referat II), allerdings wurde die strikte Befolgung des Linienprinzips auf Kreisebene ab etwa 1955 wegen erwiesener "Ineffizienz" weitgehend aufgegeben.


Mit der Ausweitung der Zuständigkeiten des MfS und der Steigerung seiner Mitarbeiterzahl kam es in einigen Verantwortungsbereichen zur Herausbildung "neuer" (bzw. nur so genannter) "Linien": Dies betraf v.a. die auftragnehmenden operativen DE und einige kleinere selbstständige DE der Zentrale, die zunehmend Pendants auf Bezirksebene erhielten.

Beispiele waren die Abt. 26 (Telefonüberwachung) oder die zuletzt zur HA XXII aufgewertete Abt. XXII. Letztere erhielt noch 1989 die Anleitungsverantwortung für die teils neu geschaffenen AG XXII (ehemals Territoriale Spezifische Kräfte, TSK) der BVfS und wurde damit als Hauptabteilung zur zentralen Diensteinheit der übrigen Linien-DE der neuen Linie XXII.

Ursprünglich orientierten sich die Linien eng an den im Statut des MfS genannten Aufgaben; im Laufe der Zeit entstanden neue Linien gewissermaßen "aus der Praxis" bzw. aus den leitungsmäßigen Erfordernissen heraus.

Die Bezeichnung Linie oder Linien-Diensteinheit ist in den hinterlassenen Akten der Staatssicherheit nicht immer sachlich korrekt. Generell sollte dann nicht von einer Linie gesprochen werden, wenn die fragliche Diensteinheit der Zentrale in den BV keine bzw. kaum Entsprechungen hatte: Dies trifft z.B. auf die Abt. XIII (Rechenzentrum), die AG BKK und einige weitere DE der Berliner MfS-Zentrale zu.






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