Nationaler Verteidigungsrat

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Absatz 1Absatz 1

Der '''Nationale Verteidigungsrat der DDR''' (NVR) war das [[1960]] geschaffene [[Organ]] zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das [http://www.documentarchiv.de/ddr/1960/ddr-nationaler-verteidigungsrat_ges.html Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR)] vom 10. Februar [[1960]] schuf die gesetzliche Grundlage. Die Kostituierende Sitzung des NVR fand am 16.März 1960 statt. Die 78. und letzte Sitzung am 16.Juni 1989. Die bis 1960 agierende [[Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED]] wurde zum '''Nationalen Verteidigungsrat'''.

Der '''Nationale Verteidigungsrat der DDR''' (NVR) war das [[1960]] geschaffene [[Organ]] zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das [http://www.documentarchiv.de/ddr/1960/ddr-nationaler-verteidigungsrat_ges.html Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR)] vom 10. Februar [[1960]] schuf die gesetzliche Grundlage. Die kostituierende Sitzung des NVR fand am 16.März [[1960]] statt, die 78. und letzte Sitzung am 16.Juni [[1989]]. Die bis 1960 agierende [[Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED]] wurde zum '''Nationalen Verteidigungsrat'''.

Absatz 3Absatz 3

Seit Anfang der 70 - er Jahre wurden in Abständen von 2 – 3 Jahren verschiedene Schulungsmaßnahmen mit den Decknamen, [[Meilenstein]], [[Deckname Meisterschaft]] und [[Mosaikstein]] realisiert.
Das Ziel dieser Maßnahmen bestand darin, die verantwortlichen Kader der [[DDR]] auf ihre möglichen Aufgaben im [[Verteidigungszustand]] vorzubereiten.

Seit Anfang der 70 - er Jahre wurden in Abständen von zwei bis drei Jahren verschiedene Schulungsmaßnahmen mit den Decknamen [[Deckname Meilenstein|Meilenstein]], [[Deckname Meisterschaft]] und [[Deckname Mosaikstein|Mosaikstein]] realisiert. Das Ziel dieser Maßnahmen bestand darin, die verantwortlichen [[Kader]] der [[DDR]] auf ihre möglichen Aufgaben im [[Verteidigungszustand]] vorzubereiten.




Der Nationale Verteidigungsrat hatte [[1989]] 18 Mitglieder und tagte regelmäßig in [[Strausberg]]. Vorsitzender des NVR war immer der [[Staatsratsvorsitzender|Staatsratsvorsitzende]] (siehe auch: [[Staatsrat]]), der durch die Volkskammer in diese Funktion gewählt wurde, gemäß Art. 50 [[DDR-Verfassung]]. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der [[Volkskammer]], der Vorsitzende des [[Ministerrat|Ministerrats]], dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der SED-Bezirksleitungen der Bezirke Magdeburg und Suhl (lange Grenze nach Westen).

Der Nationale Verteidigungsrat hatte [[1989]] 18 Mitglieder und tagte regelmäßig in [[Strausberg]]. Vorsitzender des NVR war immer der [[Staatsratsvorsitzender|Staatsratsvorsitzende]] (siehe auch: [[Staatsrat]]), der durch die Volkskammer in diese Funktion gewählt wurde, gemäß Art. 50 [[DDR-Verfassung]]. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der [[Volkskammer]], der Vorsitzende des [[Ministerrat|Ministerrats]], dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der SED-Bezirksleitungen der Bezirke Magdeburg und Suhl (lange Grenze nach Westen).


Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) war das 1960 geschaffene Organ zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 10. Februar 1960 schuf die gesetzliche Grundlage. Die kostituierende Sitzung des NVR fand am 16.März 1960 statt, die 78. und letzte Sitzung am 16.Juni 1989. Die bis 1960 agierende Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED ? wurde zum Nationalen Verteidigungsrat.

In Friedenszeiten koordinierte der Nationale Verteidigungsrat alle Aktivitäten zur Landesverteidigung, gemäß dem Gesetz über die Landesverteidigung vom 13.10.1978. Ihm waren nachgeordnet unterstellt die Bezirkseinsatzleitungen und Kreiseinsatzleitungen, jeweils geleitet durch den 1. Sekretär der SED-Bezirks- oder Kreisleitung. Im Kriegsfall (Verteidigungsfall) zu einer Notstandsregierung geworden. Alle "bewaffneten Kräfte" wären ihm unterstellt worden: Real hätte dies allerdings nur einen Territorialschutz bedeutet, da die NVA in die militärischen Strukturen (Fronten) der sowjetischen Streitkräfte integriert worden wären. Trotzdem hatte der Nationalrat weit reichende Befugnisse: Er konnte Beschlüsse fassen, die von den Gesetzen der DDR nicht gedeckt waren sowie unabhängig von der Volkskammer die Mobilmachung ? anordnen.

Seit Anfang der 70 - er Jahre wurden in Abständen von zwei bis drei Jahren verschiedene Schulungsmaßnahmen mit den Decknamen Meilenstein ?, Deckname Meisterschaft und Mosaikstein ? realisiert. Das Ziel dieser Maßnahmen bestand darin, die verantwortlichen Kader der DDR auf ihre möglichen Aufgaben im Verteidigungszustand ? vorzubereiten.

Der Nationale Verteidigungsrat hatte 1989 18 Mitglieder und tagte regelmäßig in Strausberg. Vorsitzender des NVR war immer der Staatsratsvorsitzende ? (siehe auch: Staatsrat), der durch die Volkskammer in diese Funktion gewählt wurde, gemäß Art. 50 DDR-Verfassung ?. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der Volkskammer, der Vorsitzende des Ministerrats, dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der SED-Bezirksleitungen der Bezirke Magdeburg und Suhl (lange Grenze nach Westen).

Mitglieder (Mitte 1989):

Dem Nationalen Verteidigungsrat stand ein Bunker ? in Prenden ? (nördlich von Berlin) zur Verfügung: Dieser Bunker ist der größte und modernste Bunker, der in der DDR gebaut wurde.






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