Rat des Bezirks

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Als Rat des Bezirkes wurde nach der Verwaltungsreform 1952 in Anlehnung an die russischen Sowjets (Räte) das Verwaltungsorgan der 15 neu geschaffenen Bezirke der DDR bezeichnet. Man könnte sie als sozialistische Titel für Landesregierung und den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes anstelle Ministerpräsident bezeichnen.





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