Stellvertreterbereich des MfS

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Die "fachliche Zuordnung" bzw. Verantwortung für die einzelnen Hauptabteilungen, selbstständigen Abteilungen und zentralen Dienste im Ministerium für Staatssicherheit teilte sich in der unmittelbaren Führungsspitze des MfS auf in die direkt dem Minister unterstellten Diensteinheiten (DE) und solche, die einem seiner Stellvertreter unterstanden. Letztere waren die Anleitungsbereiche der Stellvertreter, jeweils auch Bereich des Stellvertreters genannt oder kurz Stellvertreterbereiche des MfS.

Unter Anleitung war nichts anderes zu verstehen als die (militärische) Befehlsgewalt, wobei die Stellvertreter auch die höchste "Fachkompetenz" für ihren jeweiligen Bereich beanspruchten.

Befehle des Ministers wurden MfS-weit "nach unten durchgestellt" und wirkten in den Stellvertreterbereichen entsprechend ihrer Bedeutung für die konkrete Tätigkeit der Diensteinheiten (Beispiel: Die Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit IM fand in allen IM-führenden DE Anwendung, also in sämtlichen Stellvertreterbereichen). Die Stellvertreter des Ministers konnten aber Ministerbefehle modifizieren bzw. konkretisieren - für ihre Bereiche oder entsprechend der "fachlichen" Zuständigkeit für alle entsprechenden Diensteinheiten der Staatssicherheit (Beispiel: Wolfs 1. Durchführungsbestimmung zur OibE-Ordnung des Ministers).

Stellvertreterbereiche der Staatssicherheit (1989):

Bereich Leiter
(Stv. d. Ministers)
unterstellte DE
(Auswahl)
Wirtschaft, RD Rudi Mittig HA XVIII, HA XX, AG BKK, Verwaltung RD
Militär/Operativ Gerhard Neiber HA I, HA VI ?, HA VII ?, HA VIII ?, HA XXII, ZKG ?
Technik/Bewaffnung Wolfgang Schwanitz HA III, OTS ?, Abt. N ?, BcD ?, Abt. 26 ?
Aufklärung Werner Großmann HVA

(RD = Rückwärtige Dienste)

Die wichtigste Diensteinheit, die keinem Stellvertreterbereich zugeordnet war, sondern direkt dem Minister für Staatssicherheit unterstand, war die Hauptabteilung II. Weitere bedeutende DE im Anleitungsbereich des Ministers und ihre Aufgabengebiete waren 1989:






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