Volksbildung

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Version 2
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Absatz 4Absatz 4

*ferner zählten auch verschiedene Bildungseinrichtungen des 2. Bildungswegs dazu, etwa die [[Arbeiter-und-Bauern-Fakultät|ABF]] (''an den Universitäten'') und die Schulen für die [[Berufsausbildung mit Abitur]]; daneben auch die Sonderschulen ("Hilfsschulen")

*ferner zählten auch verschiedene Bildungseinrichtungen des 2. Bildungswegs dazu, etwa die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten [[ABF]] (''an den Universitäten'') und die Schulen für die [[Berufsausbildung mit Abitur]]; daneben auch die Sonderschulen ("Hilfsschulen")


Unter Volksbildung war in der DDR die "Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen und Maßnahmen, die der allgemeinen und speziellen Bildung der Bevölkerung ... dienen" zu verstehen (zitiert nach BI-Universallexikon in 5 Bänden, Bd. 5, Bibliographisches Institut Leipzig, 1986).

Dies wäre eine Tautologie, darum muss man hinzufügen:

Wichtige Unterscheidungshilfen:

Grundlage war das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965.






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