Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Egon Krenz über „ Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik“ ist unter Punkt 9 zu lesen:
„ Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den
• Vorsitzenden des Ministerrates
• Minister für Nationale Verteidigung
• Minister für Staatssicherheit
• Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei sowie durch das
• Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genossen Horst Dohlus,
an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen“.
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