Kampfgruppen

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Version 7
Die Kampfgruppen der Arbeiterklasse waren ein bewaffnetes Organ in der DDR. Sie wurden nach den Erfahrungen des 17. Juni 1953, der offiziell als konterrevolutionärer Putsch bezeichnet wurde, im Juni 1954 gegründet.

Sie galten als bewaffnetes Organ der Arbeiterklasse in Betrieben, Landwirtschaft und sonstigen Einrichtungen und standen direkt unter Führung der SED. Der historisch wichtigste Einsatz war ihre Beteiligung an der Abriegelung der Grenzen zu Westberlin und Westdeutschland ("Mauerbau") am 13. August 1961, zu dem allerdings viele der vom Einsatzstab unter Honecker angeforderten Einheiten nur mit 40 - 70% Mannschaftsstärke erschienen.

Der Dienst in den Kampfgruppen war eine mögliche Form des Reservistendienstes nach geleistetem Wehrdienst ? (Teil der Wehrpflicht). Übungen fanden in der Regel einmal monatlich - meist am Wochenende - statt, die Angehörigen trugen im Dienst eine graue Felduniform und leichte Waffen. Zur Bewaffnung der Kampfgruppen gehörten ferner sMG, Granatwerfer, PALR u.a.m.

Die Kampfgruppenverbände waren in Trupps bzw. Gruppen (kleinste Einheit, etwa eine Geschützbedienung), selbständige Züge, Hundertschaften und Bataillone (als größte Einheit) eingeteilt. Die Dienststellungsabzeichen waren sämtlich schlicht gehalten (Abb.), desgleichen die ganze Uniform: Dies sollte die Gemeinsamkeiten zwischen den Angehörigen der Einheiten unterstreichen, die sich oft als Kollegen aus den Betrieben kannten, und nicht primär eine straffe Hierarchie etablieren. Anfänglich war die "Uniform" ein blauer Overall mit einer am linken Oberarm zu tragenden roten Armbinde, später ein olivgrüner zweiteiliger Kampfanzug, wie er sehr ähnlich auch in der NVA getragen wurde.

Abb.: Dienststellungsabzeichen der Kampfgruppen

Die "Genossen Kämpfer" (so die Anrede der Feierabend- und Wochenendkrieger) bekamen dafür im Rentenalter eine stattliche Zusatzrente von 100 Mark monatlich.

Innerhalb der RGW-Staaten bestand nur in der DDR und in der Tschechoslowakei diese Form der Arbeitermilizen.







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