Seit 1974 wurden in der DDR alle 5 Jahre (vorher alle 4 Jahre) Wahlen zur Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirkstage, Kreistage ?, Stadtverordnetenversammlungen ? und Stadtbezirksversammlungen ? abgehalten. Die Wahlen standen dabei jeweils unter dem Anspruch der führenden Rolle der SED.
Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen wurden von der Nationalen Front (NF) in einer so genannten Einheitsliste ? zusammengefasst und zur Wahl gestellt. Innerhalb der NF entschied die SED über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten auf der Einheitsliste ?.
Es gab angesichts von Wahlergebnissen von über 99 % (!) für die Einheitsliste ? immer wieder Vermutungen über Wahlfälschungen, die sich nach der Wende auch bestätigt haben.
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