ABI

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die Arbeiter- und Bauerninspektion wurde auf Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates 1963 gebildet, zur staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle durch berufene bzw. gewählte Vertreter der Werktätigen ?. Geleitet wurde die ABI zentral durch das Komitee der ABI als Organ des ZK. Darunter gab es die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees im jeweiligen Verantwortungsbereich. Als Kontrollorgane der Parteiorganisation arbeiteten in den Betrieben und Genossenschaften ABI-Kommissionen und in den Städten, Gemeinden und Wohngebieten Volkskontrollausschüsse. Die ABI hatte formell weitreichende Befugnisse um die Planerfüllung zu sichern und Reserven aufzudecken, dazu arbeitete sie mit Arbeiterkontrolleuren und den Kontrollposten der FDJ zusammen. Sie war auch eingebunden in die Prüfung von Eingaben ? der Bürger, im Kampf gegen Bürokratismus und Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie war berechtigt, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen im Zuständigkeitsbereich zu nehmen, Empfehlungen an Staats- und Wirtschaftsorgane zu geben und Rechenschaft von den zuständigen Leitern über die Beseitigung von Mängeln zu fordern. (aus: Lexikon der Wirtschaft, Verlag die Wirtschaft, Berlin 1982)

Der tatsächliche Einfluss der ABI war eher gering, sie wurde insbesondere vom ZK-Sekretär für Wirtschaft Günter Mittag mißtrauisch beobachtet und abgeblockt, da sie oftmals seine verfälscht-optimistischen Wirtschaftsberichte durch ihre Kenntnis der Realität in Frage stellte. Frustriert über die Einflusslosigkeit, wurden daher durch die ABI auch Erkenntnisse an das Satiremagazin "Eulenspiegel" oder die kritische Fernsehsendung "Prisma ?" vertraulich als Recherchegrundlage abgegeben, um auf diesen Wegen überhaupt etwas zu bewirken.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.