Mitautor-Helmut52

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Also ich bin heute 57 Jahre alt und im Ruhestand. In meiner DDR-Zeit war ich nach einer strengen Ausbildung von 1972-1985 als sogenannter Grenzer in Marienborn tätig. Von Ende 1985 bis zur Wende,Auflösung der Grenzen, war ich dann in einer Frauenstrafanstalt als Vollzugsbeamter eingesetzt. Nach der Wende habe ich den Lkw-Führerschein erworben und war dann bis 2008 im Fernverkehr tätig. Von dem Dienst im Staatsdienst hatte ich die Nase voll. Was ich dort erlebt habe,kann man heute bald gar nicht mehr glaubhaft erzählen. An der Grenze waren wir gezwungen die Leute aus dem Westen regelrecht vor zu führen. Wir waren die Kings und der Wessi hatte zu gehorchen! Wenn ich mir das heute an den EU-Außengrenzen ansehe,ist das kein Vergleich mit dem was bei uns abging. Das man innerhalb des Schengenabkommens überhaupt nicht mehr kontrolliert bringt natürlich auch Risiken mit sich.Aber so ist das nun mal in der Freiheit. Was aber in der Strafanstalt mit vielen Leuten angestellt wurde,grenzt schon an schweren Misshandlungen. Schade das man die dafür Verantwortlichen nicht mehr zur Rechenschaft ziehen kann. Da saßen Frauen ein,die eigentlich nichts Strafbares getan hatten. Viele saßen in Gemeinschaftszellen die hoffnungslos überfüllt waren. Es zog an allen Ecken und Kanten und die Frauen wurden krank.Wenn eine zum Arzt gemusst hätte,hieß es,sie sei hier nicht zur Erholung. Musste doch mal eine zum Arzt,zog das Konsequenzen für die Mithäftlinge nach sich. Manchmal kam es in den Zellen zu handfesten Schlägereien. Der Grund war manchmal ganz einfach der Frust der sich da auf gebaut hat. Am schlimmsten traf es die sogenannten politischen Häftlinge. Die hatten zwar Einzelzellen ,aber sie wurden menschenunwürdig behandelt. Zufällig habe ich in den Unterlagen gesehen,das hier in meiner Anstalt auch eine junge Kollegin von uns unter gebracht war und was man mit ihr und auch noch ein paar anderen gemacht hat. Der Grund für ihre 10jährige Haftstrafe war eigentlich nicht Rechtens,zumindest nach dem Strafrecht der BRD hätte sich überhaupt nicht bestraft werden dürfen,aber die Stasi hatte ihre eigenen Gesetze. Sie war in der selben Dienststelle wie ich ,allerdings in einer anderen Schicht. Da hat sie versucht zu flüchten,was in der DDR eine Straftat war,und ist erwischt worden. Bei einer Leibesvisitation hat unser Dienststellenleiter versucht sie zu vergewaltigen. Nur hatte er nicht damit gerechnet,das Silvia, auch genau wie er eine Ausbildung in Judo und Karate hatte. Noch bevor er seine Hose in Stellung gebracht hatte,hat sie in so zusammen gedroschen,das er mehrer Wochen in eine Klinik musste. Da es nicht zu der Vergewaltigung gekommen ist,glaubte man seinen Ausführungen mehr als denen der jungen Kollegin und dem entsprechen fiel das Urteil aus. Republikflucht,Widerstand gegen einen Disziplinarvorgesetzten und gefährliche vorsätzliche Körperverletzung hat man ihr vorgeworfen.Dafür bekam sie die Höchststrafe von 10 Jahren mit der Option zur Körperstrafe auf gebrummt. Körperstrafe hieß : Zuchthaus,Einzelhaft,häufige Dunkelhaft,fast immer gefesselt, Sonderbehandlungen in der elektrischen Abteilung und Stockhiebe auf den entblößten Hintern. Das alles sollte eine "Gehirnwäsche" sein,damit sie nach der Haftverbüßung wieder Linientreu ist! Sie konnte noch von Glück sagen,das man sie nicht "versehentlich" erschossen hat.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.