Z1013/Diskussion

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Also ein Foto eines Z1013 könnte ich liefern: Der steht hier rum. (Und einige andere DDR-Rechner)

BTW: Erich, die Rechner-Artikel sind gut! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

  • Falsche Lorbeeren. Die Artikel sind fast alle aus wikipedia, daher frei kopierbar und verwendbar. Einige davon jedoch habe ich erstellt, verursacht oder erweitert, z.B. über Barkas, KC85, Wissenschaft in der DDR, Multicar, W50, Robotron, ... -- Erich (am 30.06.2004)

    • Erich, Artikel aus Wikipedia sind nicht frei verwendbar: Es hat nur den Anschein, dass es so sei: Lies Dir mal bitte [Wikipedia-Lizenz] genau durch!
    • Ich werde daher alles löschen müssen, was auf Wikipedia zurückzuführen ist! -- MartinEbert ? (am 30.06.2004)

Bei Wikipedia steht aber: "Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Wikipedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren. " -- Erich (am 30.06.2004)


Insoweit hat Du gleich drei Lizenzbedingungen der Wikipedia nicht beachtet. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wenn die Kopien vollständig sind und im Anhang die Liste der Autoren steht, müßte eine Übernahme möglich sein oder ? -- Erich (am 1.07.2004)
Leider: Nein. Lesen Sie sich mal das Kleingedruckte bei Wikipedia durch. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Wo steht das ? -- Erich (am 1.07.2004)
Hier: GNU FDL
  • Präambel
  • Aggregation
Weiterhin erfüllen wir nicht:
  • Übernahme Versionsgeschichte
  • selbst GNU FDL
Die Damen und Herren admins bei wikipedia sind informiert: Ich soll einen "Thomas" und "thomasx1" grüßen <bg>. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)
Ich weiß auch nicht, ist die (optionale!) Verlinkung gemeint? Ansonsten fällt mir nur der Änderungsvorbehalt ein, aber das ist indirekt:
  • Wenn der Artikel verwendet wird in anderem Zusammenhang (also hier), oder wenn der Artikel verändert wird (hier typischerweise vorgesehen), dann muss das Ergebnis unter GNU FDL stehen. Das ist nicht so, also wäre es ein Verstoß.

Daraus ergibt sich gleich die Frage: Warum steht das DDR-Lexikon nicht unter freier Lizenz (s.u. auf jeder Seite)? Sorry, wenn es schon irgendwo steht, fand es gerade nicht. Anmerkung: Die GNU FDL ist m.W. ja noch nicht rechtswirksam gewordem nach hiesiger Lesart. Also evtl. müsste man das abwarten, Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 1.07.2004)


Nein, die wollen die komplette Versionsgeschichte: Also alles, was man unter "Ältere Versionen" so vorfindet.

Warum nicht GNU-FDL?

  1. Dann wäre es real wikipedia! (think about it!) - Und in wikipedia geht das Thema unter.
  2. Das Thema DDR kennt (im Gegensatz zu allgemeinen Themen einer allgemeinen Enzyklopädie!) keinen Grundkonsens.
  3. Eine Verschärfung der Regeln (wie hier, an diesem Ort) geschehen, wäre dann nicht möglich: Siehe 1.
  4. Das wikipedia-Konzept der einen weltweiten Enzyklopädie mißfällt mir: Auch im klassischen Medium 'Buch' gibt es Lexika zu Spezialthemen - und Zentralismus ist eh Teufelskram.
  5. Alle Rechte des Gesamtwerks liegen (rechtliche Fiktion) bei mir - der Mit-Autor hat die Rechte an _seinem_ Anteil des Artikels: Wenn Herr Harry beispielsweise einen neuen Artikel anlegt, dann hat er die Rechte an dieser Version -> selbstverständlich.

-- MartinEbert ? (am 1.07.2004)


Geil! Bzw. das fetzt! Wollte ich immer schon fragen - wenn es so aussieht, dann kann ich ja meine Artikel auch woanders verwenden (war mir nicht sicher). Hypothetische Frage -- wenn es hier zuerst stünde und dann vom Autor in Wikipedia kopiert würde ... aber egal.

Zu Pkt. 2ff bin ich völlig Ihrer Meinung. Wp. hat ja auch dieses Problem bzw. dort einigt man sich immer auf den kleinsten Nenner ("Volksmeinung"), nicht optimal. Zu manchen Themen hab ich aber auch hier das Gefühl, man müsste einen optisch zweigeteilten Artikel machen, Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 1.07.2004)


Soweit ich alles richtig verstanden habe, habe ich selbst alle Rechte an der ausschließlich von mir stammenden Artikel-Version in Wikipedia und kann diese Version daher auch hierher kopieren ? -- Erich (am 1.07.2004)
Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber ...
  • sofern "Schöpfungshöhe" vorliegt, bleiben die Urheberrechte nach UHG immer beim Autoren: Egal, welchen Verwertungsrechten der Autor expizit oder implizit zustimmt.
    • Stellt sich schlicht die Frage, ab wann "Schöpfungshöhe" vorliegt.
    • Diese Frage beantwortet im Einzelfall ein Gericht; siehe unten.
  • GNU FDL definiert das anders: Wer mitspielen will, tritt Rechte an die Allgemeinheit ab.
  • Das dahinter liegende juristische Problem ist ungelöst: Es hat noch kein Verfahren in einer solchen Sache gegeben. -

  • Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. -- MartinEbert ? (am 1.07.2004)

Es gibt für den User imho einige GFDL-bedingte Vorteile bei der Wikipedia:

  • Jeder kann in Eigeninitiative einen Mirror (Backup-Server) der Wikipedia aufsetzen -- beim DDR-Lexikon ginge das nur bei Zustimmung sämtlicher Autoren (Das ist praktisch unmöglich.).
  • Jeder kann in Eigeninitiative eine Offline-Version der Wikipedia auf CD erstellen und verbreiten -- beim DDR-Lexikon ginge das nur bei Zustimmung sämtlicher Autoren (Das ist praktisch unmöglich.).
  • Jeder kann in Eigeninitiative eine gedruckte Version der Wikipedia erstellen. Ein Experiment in diese Richtung ist der Wikireader. -- Beim DDR-Lexikon ginge auch das nur bei Zustimmung sämtlicher Autoren (Das ist praktisch unmöglich.).
  • Die Wikipedia kann von jedem fortgeführt werden, wenn Jimmy Wales mal keine Lust mehr haben sollte, sie zu hosten. -- Wenn Martin Ebert eines Tages seinen Server abschaltet, ist die Erinnerung an die DDR endgültig vernichtet. :o(
  • Hier ist nur persönlicher Gebrauch gestattet, eine Verwendung im Unterricht o.ä. also nicht möglich, was in der Wikipedia kein Problem ist.

Daß die Artikel nicht unter der GFDL stehen, bringt aus meiner Sicht nur Nachteile (die Verbreitung wird eingeschränkt), aber für keinen einen Vorteil. (Aber eine Relizensierung eines Artikels würde auch jeweils die Zustimmung aller erfordern...) :o(

Martin, ich möchte gern auf deine Punkte ("Warum nicht GNU-FDL?" -- eigentlich: "Warum nicht gleich Wikipedia?") nochmal einzeln eingehen:

  • zu 1: "in wikipedia geht das Thema unter" -- Das sehe ich anders. In der Wikipedia gibt es zu allen möglichen Themen sog. Portale (Startseiten), und jedes Thema bildet quasi sein eigenes Unterlexikon. (s. z.B. das Portal DDR)
  • zu 2: "Das Thema DDR kennt[...] keinen Grundkonsens." -- Dann ist der Grundkonsens nach dem NPOV-Prinzip eben der, daß das Thema existiert, und daß es konträre Auffassungen dazu gibt, nämlich A, B, C... In manchen Artikeln funktioniert das sehr gut; z.B. wird in "Deutsche Wiedervereinigung" abwechselnd der jeweilige Standpunkt der DDR bzw. BRD dargestellt, ohne daß der Artikel-Sprecher selbst Position bezieht.
  • zu 3: (keine Ahnung, worauf sich das bezieht)
  • zu 4: "Das wikipedia-Konzept der einen weltweiten Enzyklopädie" -- Es ist nicht das Wikipedia-Konzept, daß es genau eine Enzyklopädie geben soll -- im Gegenteil, die Wikipedia darf ausdrücklich geforkt und an Spezialbedürfnisse angepaßt werden! Daß dies praktisch nicht geschieht (außer bei den verschiedensprachigen Ablegern), ist eher eine Gesetzmäßigkeit in der freien Software: gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten, ist eben effektiver. Wo das nicht so ist und es Parallelentwicklungen mit gleichem Funktionsumfang gibt, z.B. bei KDE und Gnome, sind gewöhnlich (anfängliche oder andauernde) Lizenzprobleme schuld. So sehe ich das auch in diesem Fall: das DDR-Lexikon hier und das DDR-Portal in der Wikipedia verfolgen das gleiche Konzept und Ziel (Gibt es überhaupt Unterschiede?); die Artikel müßten aber aus rechtlichen Gründen zweimal geschrieben werden. Darauf hat kaum jemand Lust. Folglich entstehen zwei halbe Lexika über die DDR. -- Noch eine Anmerkung: den Vergleich mit herkömmlichen Büchern finde ich unpassend, denn diese sind üblicherweise abgeschlossene Werke und Meinungsäußerungen einzelner Autoren; die Artikel eines Wiki sind hingegen untereinander sehr stark verknüpft, ändern sich dynamisch und sind das im Konsens geschaffene Gemeinschaftswerk einer offenen Gruppe aller Interessierten...
  • zu 5: "Alle Rechte des Gesamtwerks liegen (rechtliche Fiktion) bei mir" -- Nicht wirklich alle Rechte, denn ein Hosting-Provider ist kein Verleger im herkömmlichen Sinne (Letzterer bekommt laut Verlagsrecht die Exklusivrechte vom Urheber.). Da aber keiner der Urheber dir bisher ein Nutzungsrecht eingeräumt hat, hast du imho auch keins. Du könntest also z.B. keine Ausgabe auf CD-ROM oder gedruckt veröffentlichen und auch die Frage, ob die Artikel ewig auf dem Server bleiben dürfen oder zurückgezogen werden können, ist nicht klar geregelt. (Nur so meine laienhafte Meinung -- frag am besten mal einen Anwalt...)
  • "GNU FDL definiert das anders: Wer mitspielen will, tritt Rechte an die Allgemeinheit ab." -- Nein, die FDL definiert keine Gesetze um, und man tritt die Rechte auch nicht an die Allgemeinheit ab, sondern räumt sie der Allgemeinheit ein(!) -- man verliert also als Autor keine Nutzungsrechte, sondern lediglich deren Exklusivität.
  • "Das dahinter liegende juristische Problem ist ungelöst: Es hat noch kein Verfahren in einer solchen Sache gegeben." -- Die andere bekannte GNU-Lizenz, die GPL wurde vom IfROSS für rechtswirksam nach deutschem Recht befunden, und auch ein deutsches Gericht hat sie als gültig anerkannt.

Soweit ich es bisher gesehen habe, gibt es hier im organisatorischen Sinne keine Unterschiede zur Wikipedia (Oder doch? ...dann welche?) und auch nicht im Ziel (Enzyklopädie schreiben) -- wozu soll dann der rechtliche Unterschied gut sein?

(Diese Seite ist anscheinend die einzige, auf der die GFDL thematisiert wird...) -- Sloyment / Sloyment ? (mailto:sloyment§gmx'net (am 7.10.2004)






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