Generale und Admirale der NVA

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Absatz 24Absatz 24

Nach der Auflösung der [[NVA]] am 02.10.1990 ( 24:00 Uhr ) wurde nur ein Generalmajor im Medizinischem Dienst der [[NVA]] als Oberst in die Bundeswehr übernommen (5 Generale erhielten befristete Beraterbverträge übernommen).

Nach der Auflösung der [[NVA]] am 02.10.1990 ( 24:00 Uhr ) wurde nur ein Generalmajor im Medizinischem Dienst der [[NVA]] als Oberst in die Bundeswehr übernommen (5 Generale erhielten befristete Beraterverträge).


Die Generalität der NVA

Die Generale und Admirale waren die jenigen, die die Verantwortung im DDR-Militär trugen.

Im Oktober 1952 wurden auf Weisung von Innenminister ? Willi Stoph militärische Dienstgrade und Rangabzeichen für die Kasernierte Volkspolizei (KVP) eingeführt.

Und so entstanden aus Chef- und Generalinspekteur der Hauptverwaltung für Ausbildung ? bzw. KVP Generalmajor und Generalleutnant (und später Generaloberst und Armeegeneral) der KVP bzw. NVA.

Von den insgesamt 377 Generalen u. Admiralen der NVA, der Grenztruppen und der Zivilverteidigung (ZV) waren früher 54 in der Wehrmacht tätig, einer davon als General und 14 als Offiziere.

Der Grund für die Verwendung früherer Wehrmachtsangehöriger war: Zur Zeit des Aufbaus der KVP gab es in der DDR noch keine, oder zumindest nur wenige, Personen, die in ihrem militärischen Wissensstand in der Lage waren, eine Armee zu führen. Daher war es notwendig, wenig NS-belastete, ehemalige Wehrmachtsangehörige in den Aufbau der KVP mit ein zubeziehen, da diese das dafür benötigte Wissen, sowie Front- und Kampferfahrungen hatten. Wegen den Kampferfahrungen waren auch besonders Ex-Spanien-Kämpfer (Beispiel: Heinz Hoffmann) in der Generalität anzutreffen.

Als der Aufbau dann weitestgehend abgeschlossen war, begann man auch mit akademischen Ausbildung als Vorbereitung für die höheren Dienststellungen. Diese fand in sowjetischen Militärakademien (z.B. in der Akademie des Generalstabes ?) und in der Militärakademie Dresden ? statt.

Fast alle Generale und Admirale hatten den ersten akademischen Grad in Form eines Diploms erworben. Vielen wurde nach der Absolvierung von Militärakademien bzw. der Generalstabsakademie der Titel "Diplom-Militärwissenschaftler" verliehen. Über 40 Generale u. Admirale trugen einen Doktortitel.

Die Dienstgrade für Generale und Admirale waren:

Willi Stoph, Heinz Hoffmann und Heinz Keßler trugen als Armeegeneral den höchsten Dienstgrad der NVA.

Nach der Auflösung der NVA am 02.10.1990 ( 24:00 Uhr ) wurde nur ein Generalmajor im Medizinischem Dienst der NVA als Oberst in die Bundeswehr übernommen (5 Generale erhielten befristete Beraterverträge).

Siehe auch:






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