Verfassung

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Version 15
Unterschiede (von Version 15 zur aktuellen Version) (minor Änderungen)
Absatz 1Absatz 1

Eine '''Verfassung''' ist eine schriftlich niedergelegte Grundordnung des [[Staat]]es. Diese Grundordnung rangiert über allem anderen staatlichen [[Recht]], sie legt die Grundstruktur und die politische Organisiertheit des Staates fest, regelt das Verhältnis der [[Staatsgewalt]]en untereinander und legt die Rechte der Bürger fest.

'''Geschichte'''<br>
Nachdem am 23. Mai [[1949]] in den westlichen Besatzungszonen eine wegen der Vorläufigkeit '''Grundgesetz''' genannten Verfassung proklamiert wird, beschließen die Abgeordneten auf der Tagung des [[Volkskongress|Volkskongesses]] in Berlin vom 29. Mai bis 2. Juni 1949 eine Verfassung, die in der Geschichte der dann im Oktober des gleichen Jahres ausgerufenen DDR einen mehrfachen Wandel erfahren wird.



'''Geschichte'''<br>
In ihrer Entstehung liegen die ost- und die westdeutsche Verfassung nicht nur zeitlich dicht beieinander.
* Am 23. Mai [[1949]] wird mit der Proklamation der wegen der Vorläufigkeit '''Grundgesetz''' genannten Verfassung  die [[Bundesrepublik Deutschland]] gegründet.
* Die während der Tagung des [[Volkskongress|Volkskongesses]]es vom 29. Mai bis 2. Juni 1949 angenommene Verfassung der DDR durchläuft in der Geschichte der DDR einen mehrfachen Wandel.

Erste Verfassung der DDR vom 07.10. [[1949]]

Erste Verfassung der DDR vom 07.10. [[1949]]

Absatz 9Absatz 6

*Im Wortlaut: [http://www.documentarchiv.de/ddr/1955/ddr-verfassung1949-ergaenzung.html Dokumentarchiv.de]

*Im Wortlaut: [http://www.documentarchiv.de/ddr/1955/ddr-verfassung1949-ergaenzung.html Dokumentarchiv.de]



Im Jahre 1968 gibt sich die DDR per Volksentscheid eine neue Verfassung.

Verfassung DDR (sozialistische Verfassung) vom 06.04. [[1968]]

Verfassung DDR (sozialistische Verfassung) vom 06.04. [[1968]]

Absatz 15Absatz 13

Entwurf einer Verfassung der DDR des [[Runden Tisches|Runder Tisch]] vom April 1990

Entwurf einer Verfassung der DDR des Runden Tisches vom April 1990


Eine Verfassung ist eine schriftlich niedergelegte Grundordnung des Staates. Diese Grundordnung rangiert über allem anderen staatlichen Recht, sie legt die Grundstruktur und die politische Organisiertheit des Staates fest, regelt das Verhältnis der Staatsgewalt ?en untereinander und legt die Rechte der Bürger fest.

Geschichte
In ihrer Entstehung liegen die ost- und die westdeutsche Verfassung nicht nur zeitlich dicht beieinander.

  • Am 23. Mai 1949 wird mit der Proklamation der wegen der Vorläufigkeit Grundgesetz genannten Verfassung die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
  • Die während der Tagung des Volkskongesses ?es vom 29. Mai bis 2. Juni 1949 angenommene Verfassung der DDR durchläuft in der Geschichte der DDR einen mehrfachen Wandel.

Erste Verfassung der DDR vom 07.10. 1949

Gesetz zur Ergänzung der Verfassung vom 26.09. 1955: Voraussetzung zur Einführung der Wehrpflicht Verfassung DDR (sozialistische Verfassung) vom 06.04. 1968 Ergänzung und Änderung der Verfassung mit Wirkung vom 07.10. 1974

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen
Entwurf einer Verfassung der DDR des Runder Tisch ? vom April 1990






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