Absatz 1 | Absatz 1 | |
'''Zivilverteidigung''' | || http://www.ddr-wissen.de/ddr/wiki/zv-emblem_150.gif || <br> <br> <br> <br>'''Zivilverteidigung''' ([[Abkürzungen Z|ZV]])|| | |
|
| |
Am [[16. September]] [[1970]] verabschiedet die [[Volkskammer]] das [[Gesetz über die Zivilverteidigung]]. | Am 16. September [[1970]] verabschiedete die [[Volkskammer]] das [[Gesetz über die Zivilverteidigung]]. Damit wurde der schon vorher bestehende [[Luftschutz]], [[Selbstschutz]] sowie [[Katastrophenschutz]] nach dem Vorbild der [[UdSSR]] organisiert. | |
| ||
Mit dem Verteidigungsgesetz vom [[13. Oktober]] [[1978]] wurde die Zivilverteidigung ein "wichtigen Bestandteil in der Landesverteidigung": Die sowjetischen Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt. Die Kräfte der Zivilverteidigung waren den jeweiligen Bürgermeistern unterstellt. Die Lager der Zivilverteidigung wurden typischerweise nur von Mädchen und Frauen besucht, für die männliche Jugend gab es hingegen die Lager der [[GST]]. | Mit dem [[Verteidigungsgesetz]] vom 13. Oktober [[1978]] wurde die Zivilverteidigung ein "wichtiger Bestandteil in der Landesverteidigung": Die [[Sowjetunion|sowjetischen]] Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt. Die Kräfte der Zivilverteidigung waren den jeweiligen Bürgermeistern unterstellt. | |
|
| |
||Zivilverteidigung|| |
| |
||[[Warn- und Informationsdienst]] || || || || | ||[[Warn- und Informationsdienst]] || || || || |
|
|