Autoren/Diskussion

Version 2
Anmerkung zum letzten Absatz:
  • Meines Wissens bewegt sich der Log-Speichernde in einer rechtlichen Grauzone. Dass solche Logs i.d.R. vorhanden sind, sollte nicht von vornherein dazu führen, dass sie auch ausgewertet werden.
  • Bitte korrigieren, wenn ich irre: Weder TDG noch MDStV sehen eine "prophylaktische" IP-Speicherung seitens des Anbieters (hier DDR-Lexikon) vor. M.E. wäre das eine vorgreifende Ermittlungshilfe, quasi eine Unterstellung von Strafbarkeit bei (künftigen) Inhalten; und dabei ist die speichernde Stelle (DDR-L. bzw. Provider) nicht mal ansatzweise dazu berechtigt - zum Vergleich: Auch die Polizei hat nicht vorausschauend alle Telefonanschlüsse unter Beobachtung, um zu registrieren, ob mal ein Verbrechen darüber verabredet wird!
  • Da Logs meist verfügbar sind, holt sich die Staatsanwaltschaft (StA) ggf. diese Dinger auch per richterlichem Beschluss. Aber dazu muss eine Anzeige vorliegen oder ein "höheres" staatliches Interesse - z.B. Volksverhetzung etc. sollte von Amts wegen verfolgt werden, auch ohne konkrete Anzeige, schon bei Kenntnis.

Fazit: Meine persönliche Empfindung ist die einer kaum verdeckten Drohung mit unangemessenen Schritten. Andererseits halte ich das aber auch für berechtigt, um Störer abzuhalten. Nur: Kann das nicht anders geschehen, per Link oder so? Es hätte mich z.B. fast abgeschreckt - nicht weil ich Hetzartikel vorhatte, sondern wg. der pauschalen (und technisch ausgeführten, für Halblaien nicht zu widerlegenden) Erklärung.

    • PS: Ich bin systembedingt nicht über die IP zu identifizieren. Aus Transparenzgründen benutze ich diesen Seiten gegenüber aber keine weiteren Anonymisierungsmittel.
-- Mitautor-Harry T. (am 28.10.2003)
  • Die Speicherung ist tatsächlich strittig - siehe Speicherung bei T-DSL (ohne Abrechnungsnotwendigkeit) und Kontaktdatenaufnahme bei pre-paid-Handykarten (ebenso ohne Abrechnungsnotwendigkeit).
  • Die technischen Logfiles werden regelmäßig am Monatsersten gelöscht.
  • Erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses ist es nach meiner Auffassung notwendig, dieses zu ändern.
  • In allen Rechtsfragen wird Katja Ebert Medien und Kommunikation -wie allseits bekannt- rechtsanwaltlich vertreten.
Für Katja Ebert Medien und Kommunikation: -- MartinEbert ? (am 28.10.2003)





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.