Ministerrat

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Version 5
Der Ministerrat war die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates (Verfassung, Art. 76-80 und Gesetz über den Ministerrat der DDR vom Oktober 1972, GBl. I, S. 253).

Die Aufgaben des Ministerrates:

  • Ausarbeiten der Leitlinien für die staatliche Innen- und Außenpolitik
  • Leitung der Durchführung der Staatspolitik
  • Organisation der Erfüllung von
    • politischen,
    • ökonomischen,
    • kulturellen,
    • sozialen und
    • Verteidigungsaufgaben.

Zum Ministerrat gehörten

  • der Vorsitzende (Ministerpräsident),
  • zwei erste Stellvertreter des Vorsitzenden,
  • acht Stellvertreter,
  • über 30 Minister, sowie
  • weitere Mitglieder (s.u.)

Die Minister vertraten die Ministerien, allerdings gehörten zum Ministerrat noch weitere Mitglieder ohne "eigenes" Ministerium. Dies waren laut Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16.11.1954 (GBl. S. 915-916)

  • die Staatssekretäre als Vertreter der Staatssekretariate ? mit eigenem Geschäftsbereich,
  • der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ?,
  • der Vorsitzende der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle,
  • der Vorsitzende der Staatlichen Stellenplankommission,
  • der Präsident der Deutschen Notenbank (später Staatsbank der DDR).

Der letzte Ministerrat der DDR vor der Wende 1989 hatte 44 Mitglieder. Davon waren 40 Personen Mitglieder der SED. Die Blockparteien CDU, LDPD, NDPD und DBD waren mit je einem Mitglied im Ministerrat vertreten. Margot Honecker war als Ministerin für Volksbildung ? die einzige Frau im Ministerrat.

Vorsitzende des Ministerrats bzw. Ministerpräsidenten der DDR (Auswahl):






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