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In der bis [[1989]] gültigen '''''Richtlinie 1/79''''' des [[Minister für Staatssicherheit|Ministers für Staatssicherheit]], [[Erich Mielke]], wurde die Arbeit mit '''IM''' geregelt, dabei wurden folgende [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]]-interne Kategorien festgelegt: | In der vom 8. Dezember 1979 stammenden und vom 1.1.1980 bis [[1989]] gültigen '''''Richtlinie 1/79''''' des [[Minister für Staatssicherheit|Ministers für Staatssicherheit]], [[Erich Mielke]], wurde die Arbeit mit '''IM''' geregelt, dabei wurden folgende [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]]-interne Kategorien festgelegt: | |
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'''IM''' wurden ''geworben'', in vielen Fällen geschah dies nach einem [[IM-Vorlauf]]. Während dieser Zeitspanne überprüfte das [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]] den ''IM-Kandidaten'', sein Umfeld sowie seine Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten; die Ergebnisse wurden sorgfältig dokumentiert. Kamen der künftige [[Führungsoffizier]], sein Vorgesetzter und gegebenenfalls die mit der "Bearbeitung" des anvisierten Einsatzfeldes befassten Mitarbeiter zu dem Schluss, dass der Kandidat "politisch-ideologisch" geeignet sei und die Erwartungen des [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]] erfüllen würde, so erhielt der Kandidat eine ''Bereitschafts-'' bzw. ''Verpflichtungserklärung'' vorgelegt, die er zu unterschreiben hatte. Die Existenz einer solchen Verpflichtungserklärung wurde nach der [[Wende]] und der Auflösung der Staatssicherheit als notwendig für den Beweis einer '''IM'''-Tätigkeit angesehen, obwohl es (wenige) Fälle gab, in denen Menschen als '''IM''' agierten, die keine solche Unterschrift geleistet hatten bzw. von denen keine unterschriebene Verpflichtungserklärung aufzufinden war. In der Regel verlangte das [[Ministerium für Staatssicherheit]] aber diese Unterschrift - schon um den Betreffenden damit "in der Hand" zu haben. | '''IM''' wurden ''geworben'', in allen Fällen geschah dies nach einem [[IM-Vorlauf]]. Während dieser Zeitspanne überprüfte das [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]] den ''IM-Kandidaten'', sein Umfeld sowie seine Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten; die Ergebnisse wurden sorgfältig dokumentiert. Kamen der künftige [[Führungsoffizier]], sein Vorgesetzter und gegebenenfalls die mit der "Bearbeitung" des anvisierten Einsatzfeldes befassten Mitarbeiter zu dem Schluss, dass der Kandidat "politisch-ideologisch" ( dies spielte nicht unbedingt eine Rolle) geeignet sei und die Erwartungen des [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]] erfüllen würde, so erhielt der Kandidat eine ''Bereitschafts-'' bzw. ''Verpflichtungserklärung'' vorgelegt, die er zu unterschreiben hatte. In der Regel wurde die gesamte Verpflichtung vom IM per Hand geschrieben.Jedoch muss eingschätzt werden,dass die Art der Verpflichtung immer vom Verlauf des Werbungsgesprächs abhängig war. Die Existenz einer solchen Verpflichtungserklärung wurde nach der [[Wende]] und der Auflösung der Staatssicherheit als notwendig für den Beweis einer '''IM'''-Tätigkeit angesehen, obwohl es (wenige) Fälle gab, in denen Menschen als '''IM''' agierten, die keine solche Unterschrift geleistet hatten bzw. von denen keine unterschriebene Verpflichtungserklärung aufzufinden war. In der Regel verlangte das [[Ministerium für Staatssicherheit]] aber diese Unterschrift. | |
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Mit bzw. in der Verpflichtungserklärung wurde im Regelfall ein Deckname vereinbart und dokumentiert. Berichte oder Abschriften von Tonbandprotokollen über Treffs mit dem [[Führungsoffizier]] unterzeichnete der '''IM''' fortan mit diesem Decknamen. Innerhalb des [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]], d.h. aus späterer Sicht in dessen Akten, wurde der '''IM''' stets nur mit seinem Decknamen erwähnt. Dies war ein Ausdruck der auch Stasi-intern herrschenden Konspiration und erschwert die rückwirkende Zuordnung von "Spitzelberichten" zu einer konkreten Person. Ein '''IM''' konnte im Laufe seiner "Karriere" mehrere Decknamen tragen, [[Wolfgang Schnur]] etwa erbat sich nach seinem Jura-Diplom und zur Bestätigung seiner nunmehr gestiegenen Bedeutung einen (fiktiven) Doktortitel - aus "IM Torsten" wurde "IM 'Dr. Schirmer'". Deckname und "Klarname" ließen sich mit letzter Gewissheit nur zuordnen, wenn die entsprechenden Karteikarten (F16 ''und'' F22) der [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]]-Personenkartei eingesehen wurden. | Mit bzw. in der Verpflichtungserklärung wurde im Regelfall ein Deckname vereinbart und dokumentiert. Berichte oder Abschriften von Tonbandprotokollen über Treffs mit dem [[Führungsoffizier]] unterzeichnete der '''IM''' fortan mit diesem Decknamen. Innerhalb des [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]], d.h. aus späterer Sicht in dessen Akten, wurde der '''IM''' stets nur mit seinem Decknamen erwähnt. Dies war ein Ausdruck der auch Stasi-intern herrschenden Konspiration und erschwert die rückwirkende Zuordnung von Treffberichten zu einer konkreten Person. Ein '''IM''' konnte im Laufe seiner "Karriere" mehrere Decknamen tragen, [[Wolfgang Schnur]] etwa erbat sich nach seinem Jura-Diplom und zur Bestätigung seiner nunmehr gestiegenen Bedeutung einen (fiktiven) Doktortitel - aus "IM Torsten" wurde "IM 'Dr. Schirmer'". Deckname und "Klarname" ließen sich mit letzter Gewissheit nur zuordnen, wenn die entsprechenden Karteikarten (F16 ''und'' F22) der [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]]-Personenkartei eingesehen wurden. |
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