OibE-Ordnung

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Keine Änderungen verfügbar--dies ist die erste Version von major (minor Änderungen)
Auszug aus der OibE-Ordnung (Ordnung 6/86),
erlassen durch den Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, im März 1986:


(Seite 1)

Berlin, 17.03. 1986

Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister

Ordnung 6/86

über die Arbeit mit Offizieren im besonderen Einsatz des
Ministeriums für Staatssicherheit

- OibE-Ordnung -


(Seite 2)

Die Lösung der dem Ministerium für Staatssicherheit von der Partei- und Staatsführung der DDR übertragenen Aufgaben im Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens sowie zur allseitigen Stärkung und zum Schutz des Sozialismus stellt unter den sich zuspitzenden Klassenkampfbedingungen erhöhte Anforderungen an den effektiven Einsatz aller dem MfS zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden. Dabei kommt dem Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz als einer wichtigen Methode der tschekistischen Arbeit eine wachsende Bedeutung zu.

Zur einheitlichen und zielgerichteten Gestaltung der Arbeit mit Offizieren in besonderen Einsatz

o r d n e   i c h   a n :

1. Geltungsbereich

1.1.  Diese Ordnung gilt für alle Dlensteinheiten des MfS, ausgenommen das Wachregiment Berlin "Feliks Dzierzynski".

1.2.  Diese Ordnung regelt die Aufgaben und die Verantwortung der Leiter der Diensteinheiten und der Kaderorgane zur Arbeit mit Offizieren im besonderen Einsatz, die Gestaltung der Zusammenarbeit mit Offizieren im besonderen Einsatz sowie Besonderheiten des Dienstverhältnisses dieser Angehörigen des MfS.

2. Grundsätze

2.1.  Offiziere im besonderen Einsatz (nachfolgend OibE genannt) sind Angehörige des MfS, die im Interesse der dem MfS übertragenen Verantwortung zur umfassenden Gewährleistung der staatlichen Sicherheit auf den Gebieten der Abwehr und der Aufklärung unter Legendierung ihres Dienstverhältnisses mit dem MfS auf der Grundlage eines Arbeitsrechts- oder Dienstverhältnisses in sicherheitspolitisch bedeutsamen Positionen im Staatsapparat, der Volkswirtschaft oder in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Einsatzobjekte) eingesetzt und wirksam werden.

2.2.  Über die Anwendung der politisch-operativen Methode des Einsatzes von Angehörigen des MfS als Offizier im besonderen Einsatz ist ausgehend von der Herausarbeitung der Sicherheitserfordernisse und der Bestimmung der politisch-operativen Schwerpunkte, der Einschätzung der vorhandenen Kräfte und zur Verfügung stehenden Mittel und Methoden zu entscheiden.


(Seite 3)

Der Einsatz von OibE kann insbesondere erfolgen

- zur Erarbeitung von Informationen, um jene Bereiche, Prozesse, Personen und Personenkreise im Verantwortungsbereich zu erkennen und zu sichern, die für die allseitige Erfüllung der sicherheitspolitischen Aufgaben von besonderer Bedeutung sind,

- zur ständigen Koordinierung und Abstimmung von Maßnahmen sowie Sicherung störungsfreier Informationsbeziehungen zwischen dem Einsatzobjekt und dem MfS,

- zur Realisierung von Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit operativ bedeutsamen Prozessen und Personen sowie weiterer sicherheitspolitischer Einzelaufgaben, die nicht direkt in Verantwortung des MfS übernommen werden können bzw. wurden,

- zur vorbeugenden Sicherung wichtiger Bereiche vor Bränden, Störungen, Havarien u. ä. und solcher Arbeitsgebiete, in denen besondere Geheimhaltungs- oder Sicherheitsvorschriften gelten,

- zur Lösung sicherheitspolitischer Aufgaben und Aufklärung feindlicher Pläne und Absichten im Zusammenhang mit außenpolitischen bzw. -wirtschaftlichen Beziehungen und Aufgaben.

2.3.  Die Anwendung aller mit dem Einsatz von OibE verbundenen Maßnahmen, Mittel und Methoden hat unter strengster Beachtung der Prinzipien der Geheimhaltung und Konspiration zu erfolgen.

2.4.  Der politisch-operative Arbeitsauftrag und die besonderen Einsatzbedingungen stellen hohe Anforderungen an die Persönlichkeit der OibE.

Sie müssen

- sich durch bewiesene Treue und Ergebenheit zur Partei der Arbeiterklasse und feste Verbundenheit mit dem MfS auszeichnen;

- die Fähigkeit zur selbständigen politisch-operativen Lageeinschätzung und zur eigenverantwortlichen Lösung aller gestellten Aufgaben außerhalb tschekistischer Kollektive besitzen;

- durch hohe politische und fachliche Oualifikation und ihre Persönlichkeit die Gewähr dafür bieten, den politisch-operativen Auftrag wirkungsvoll im Interesse der Gesamtaufgabenstellung des MfS mit den im Einsatzobjekt gestellten Aufgaben zu verbinden und zu realisieren;

- charakterlich-moralisch gefestigt und unter allen Lagebedingungen persönlich unantastbar sein;

(...)


Das 23-seitige Original der Ordnung 6/86 befindet sich im Archiv der BStU, Zentralarchiv (ZA), Dokumentenstelle (DSt) 103276.

Der obenstehende Auszug wurde nach von der taz (die tageszeitung, Berlin) und von der kontraste-Redaktion (SFB/RBB Berlin) veröffentlichten Faksimiles erstellt. Das Zitieren steht nicht im Widerspruch zum "Stasi-Unterlagen-Gesetz" (StUG), sondern beruft sich auf §26 StUG, wonach Dienstanweisungen des MfS ohne Einschränkung verwendet werden dürfen. Insbesondere werden hiermit keine schutzwürdigen Belange Dritter verletzt (§5 Abs.1 StUG). Die Übertragung in die maschinenlesbare Form geschah mit größter Sorgfalt, aber ohne Gewähr für die Korrektheit.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.