Die Formulierung "zeitweise an gewissen Stellen" für die Verminung scheint mir doch ein bißchen verharmlosend. Da hat ein unbefangener Leser ziemlich sicher den Eindruck, hier versuche jemand, das Ausmass der Verminung auf das möglichst Minimale ohne konkrete Angaben zu drücken. Diese Formulierung sollte nochmal überdacht werden.
-- GE (am 7.12.2004)
Hallo,
dies ist aber - wie geschrieben - eine Tatsache ! nicht mehr und nicht weniger.
Eine "Tatsache" ist auch die knappe Formulierung "Verminung". Wenn dir das irreführend erscheint, dann bringe die Einschränkungen konket. Mein Vorschlag wäre: Die teilweise Verminung der Grenze von [Jahr] bis [Jahr]. Sonst erweckt deine Formulierung den Eindruck, es hätte sich bei der Verminung um eine eher nebensächliche, gelegentliche Randerscheinung gehalten, - oder den Eindruck, du wolltest so einen Eindruck erwecken.
-- GE (am 7.12.2004)
|