- Volkskammer
- Die Volkskammer wurde nach Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet, was jedoch nicht der Verfassungswirklichkeit entsprach.
- Präsidenten der Volkskammer:
- Staatsrat
- Der Staatsrat der DDR war ein Organ der Volkskammer und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die Verfassung (Art. 66 - 75) oder Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen wurden. Der Staatsrat wurde im September 1960, unmittelbar nach dem Tode des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck gegründet. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz unter der führenden Rolle der SED.
- Vorsitzende des Staatsrates der DDR:
- Ministerrat
- Vorsitzende des Ministerrates der DDR:
In der Realität gab es keine wirkliche Trennung von Legislative (Volkskammer), Judikative (Justiz/Gerichte) und Exekutive (Staatsapparat/Behörden), da alle diese Bereiche von der SED kontrolliert und beeinflusst wurden. Sämtliche Entscheidungen, Gesetze, Verordnungen etc. konnten durch Einwirkung der Partei übersprungen oder verhindert werden.
Auf allen Ebenen existierten dazu Parallelorganisationen der SED (Parteiorganisationen, -leitungen), die mit den staatlichen Stellen eng verflochten waren (manchmal in Personalunion). Die politische Macht in der zentralistisch geführten DDR lag daher nicht bei den gewählten Volksvertretungen, sondern bei den Entscheidungsgremien der SED, allen voran das ZK und das Politbüro.
- Literatur:
- Ernst Richert: Die DDR-Elite oder Unsere Partner von morgen?. rororo 1038, Reinbeck bei Hamburg, 1968 (das Taschenbuch von nur 121 Seiten gibt einen gestrafften Überblick über die Kräfteverhältnisse und Interessenkollisionen innerhalb der DDR-Führung Ende der 60er Jahre, also gegen Ende der Ulbricht-Ära. Auch heute noch sehr lesenswert und von hohem Informationsgehalt zum Thema "Politisches System der DDR").
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